Beschwerde gegen Wiler Nachrichten abgewiesen


Bern (ots) - Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen eine Kolumne von Christoph Blocher in den «Wiler Nachrichten» ab. Die beanstandeten Aussagen seien zwar pauschalisierend, verletzten den Pressekodex aber knapp nicht.

Parteien: X. c. "Wiler Nachrichten"
Themen: Unterschlagen wichtiger Informationselemente / Menschenwürde / Diskriminierung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Die "Wiler Nachrichten" haben eine Kolumne ihres Verlegers Christoph Blocher veröffentlicht, in der er über seine Erlebnisse und sein Verhältnis zu Afrika schreibt, das er schon mehrfach bereist habe. Von seinen persönlichen Reiseerfahrungen leitet er im Text über auf den Umgang der "Afrikaner" mit "moderner Technologie", Entwicklungshilfe und Migration, dabei macht er mehrere pauschalisierende Äusserungen.

Gegen den Beitrag wurde beim Schweizer Presserat Beschwerde eingereicht. Der Beschwerdeführer monierte, der Beitrag verstosse unter anderem gegen die Menschenwürde und sei diskriminierend. Der Beitrag verstärke stereotype Vorstellungen und setze die Fähigkeiten und die Würde afrikanischer Menschen herab.

Der Presserat hat sich vorliegend mit der Frage beschäftigt, ob und wie weit abwertende verallgemeinernde Einschätzungen in einem Kommentar von der Kommentarfreiheit gedeckt sind oder ob sie das Diskriminierungsverbot verletzen. Gemäss seiner langjährigen und oft bestätigten Praxis sieht der Presserat das Diskriminierungsverbot nur dann als verletzt an, wenn die verbreiteten abwertenden Äusserungen gegen eine Gruppe oder ein Individuum eine gewisse Mindestintensität erreichen. Er kam zum Schluss, dass die vorliegende Kolumne den Kodex knapp nicht verletzte. Dies nicht zuletzt im Bewusstsein, dass die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ebenfalls zu den Hauptaufgaben des Presserats gehört.

Stellungnahme 21/2026

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