Parteien: X. c. "Wiler Nachrichten" Beschwerde abgewiesen Zusammenfassung: Die "Wiler Nachrichten" haben eine
Kolumne ihres Verlegers Christoph Blocher veröffentlicht, in der er über seine Erlebnisse und sein Verhältnis zu Afrika schreibt, das
er schon mehrfach bereist habe. Von seinen persönlichen Reiseerfahrungen leitet er im Text über auf den Umgang der "Afrikaner"
mit "moderner Technologie", Entwicklungshilfe und Migration, dabei macht er mehrere pauschalisierende Äusserungen. Gegen den Beitrag wurde beim Schweizer Presserat Beschwerde eingereicht. Der Beschwerdeführer monierte, der Beitrag
verstosse unter anderem gegen die Menschenwürde und sei diskriminierend. Der Beitrag verstärke stereotype Vorstellungen und
setze die Fähigkeiten und die Würde afrikanischer Menschen herab. Der Presserat hat sich vorliegend mit der Frage
beschäftigt, ob und wie weit abwertende verallgemeinernde Einschätzungen in einem Kommentar von der Kommentarfreiheit
gedeckt sind oder ob sie das Diskriminierungsverbot verletzen. Gemäss seiner langjährigen und oft bestätigten Praxis sieht der
Presserat das Diskriminierungsverbot nur dann als verletzt an, wenn die verbreiteten abwertenden Äusserungen gegen eine Gruppe
oder ein Individuum eine gewisse Mindestintensität erreichen. Er kam zum Schluss, dass die vorliegende Kolumne den Kodex knapp
nicht verletzte. Dies nicht zuletzt im Bewusstsein, dass die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ebenfalls zu den
Hauptaufgaben des Presserats gehört. Stellungnahme 21/2026 Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Themen: Unterschlagen wichtiger Informationselemente / Menschenwürde /
Diskriminierung
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