Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde - gestützt auf
vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen - regelmässig verworfen. Auch der Bundesrat war jeweils dagegen. In Umsetzung
der Motion "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung" musste er nun einen Vorschlag im Rahmen eines
Bundesbeschlusses ausarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Hauseigentümer der
Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen, dies bei einem Selbstbehalt von zusätzlich 0.5% der
Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber 25'000 Franken. Die sogenannte "Eventualverpflichtung" soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden.
Insgesamt sollen damit Schäden von total 22 Milliarden Franken gedeckt werden können, was statistisch zu erwartende Schäden bei einem Erdbeben mit einer
Wiederkehrperiode von 500 Jahren entspricht. Der Ständerat hat dem Modell des Bundesrats zu Recht eine Absage erteilt. Die vorberatende Kommission
des Nationalrats, UREK-N, spricht sich nun hingegen leider äusserst knapp für einen neuen Vorschlag aus. Im Gegensatz zum bundesrätlichen Ansatz soll die
Eventualverpflichtung bereits bei einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken zum Tragen kommen. Dies entspricht einer zu erwartenden
Schadenssumme bei einem Erdbeben, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre oder seltener eintritt. Darunter liegende Schäden sollen durch den
Assekuranzmarkt und durch den Selbstbehalt der Immobilieneigentümer gedeckt werden - sofern Immobilieneigentümer eine freiwillige Versicherung
abgeschlossen haben. Dieser Ansatz ist für den HEV Schweiz eine Zwängerei. Da sich der Vorschlag des Bundesrats als nicht mehrheitsfähig erwiesen hat,
versucht nun die Kommission, auf Biegen und Brechen eine vermeintliche Lösung zu präsentieren. Diese ist jedoch viel zu kompliziert und nicht praxistauglich. Es
würde ein Papiertiger geschaffen mit massivem Administrationsaufwand. Zudem würden alle Immobilieneigentümer bereits bei geringeren Schäden zur Kasse
gebeten. Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung; erst recht nicht eine Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer
staatlich verordneten Solidarhaftung für sämtliche Eigentümer. Der HEV Schweiz bedauert, dass die UREK-N einen derart untauglichen Vorschlag
präsentiert. Er wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat diesem unsinnigen Vorhaben ein Ende setzt. Pressekontakt:
HEV Schweiz Markus Meier, Direktor HEV Schweiz Tel.: +41/44/254'90'20 Mobile: +41/79/602'42'47 E-
Mail: info@hev-schweiz.ch
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