Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die dafür notwendige Änderung der Ausweisverordnung verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft. Ab dem folgenden Tag kann die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Künftig stehen damit zwei Varianten zur Wahl: eine Identitätskarte ohne Datenchip und eine biometrische Identitätskarte mit Chip. Die EU-Staaten stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Der Bund empfiehlt deshalb Schweizerinnen und Schweizern, die innerhalb der EU reisen, künftig die biometrische Variante. Eine bestehende Schweizer ID muss deshalb aber nicht vorzeitig ersetzt werden. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor Einführung der neuen Karte ausgestellt wurden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wer die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin die Variante ohne Chip wählen. Ein Blick in die revidierte Ausweisverordnung zeigt: Die biometrische Identitätskarte kostet gleich viel wie die ID ohne Chip. Die festgelegten Gebühren – ohne Versandkosten – betragen: ID mit Chip: 65 Franken für Erwachsene, 30 Franken für Personen unter 18 Jahren ID ohne Chip: ebenfalls 65 beziehungsweise 30 Franken Pass: 140 Franken für Erwachsene, 60 Franken für Personen unter 18 Jahren Pass plus ID mit oder ohne Chip: 148 Franken für Erwachsene, 68 Franken für Personen unter 18 Jahren Notpass: Grundgebühr 100 Franken unabhängig vom Alter Preislich spielt es bei der Kombination mit einem Pass keine Rolle, ob die ID mit oder ohne Datenchip gewählt wird. Im Inland kommen bei ID und Pass derzeit Versandkosten von 5 Franken pro Ausweis hinzu. Damit beträgt der Gesamtpreis einer einzeln bestellten ID derzeit 70 Franken für Erwachsene beziehungsweise 35 Franken für Minderjährige. Die neue biometrische Identitätskarte ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem ein Gesichtsbild und grundsätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Erfasst werden normalerweise die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers. Falls dies nicht möglich ist, können andere Finger verwendet werden. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Dasselbe gilt, wenn die Abnahme aus dauerhaften medizinischen Gründen nicht möglich ist. Kann eine Person ihre Fingerabdrücke lediglich vorübergehend aus medizinischen Gründen nicht abgeben, wird die biometrische Identitätskarte mit einer auf ein Jahr verkürzten Gültigkeitsdauer ausgestellt. Die Gebühr bleibt trotzdem gleich. Bei der Identitätskarte ohne Chip werden keine Fingerabdrücke erfasst. Die neue biometrische Identitätskarte ist ausschliesslich bei den zuständigen kantonalen Ausweisstellen sowie bei Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich. Die ID ohne Chip kann dagegen in Kantonen, in denen Gemeinden entsprechende Anträge bearbeiten dürfen, weiterhin über die Gemeinde beantragt werden. Die organisatorischen und technischen Grundlagen dafür wurden mit den Änderungen der Ausweisverordnung sowie der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD geschaffen. Die revidierte EJPD-Verordnung enthält zudem detaillierte Vorgaben für Ausweisfotos. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter gross sein. Die Person muss direkt in die Kamera blicken, der Gesichtsausdruck muss neutral und der Mund geschlossen sein. Sonnenbrillen und getönte Gläser sind grundsätzlich nicht erlaubt. Kopfbedeckungen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen zulässig. Das verwendete Foto darf zudem nicht älter als ein Jahr sein. Für Kleinkinder und Menschen mit Behinderungen sind bei einzelnen Anforderungen Ausnahmen möglich. Mit der Revision verschwindet auch die bisherige Bezeichnung «provisorischer Pass». Künftig heisst das Dokument Notpass. Die Änderung dient der Anpassung an die international gebräuchliche Terminologie. Die Grundgebühr bleibt bei 100 Franken; je nach Ausstellungsort und Umständen können Zuschläge anfallen. Bereits ausgestellte provisorische Pässe behalten bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Die neue Identitätskarte darf nicht mit der Schweizer E-ID verwechselt werden. Die biometrische ID ist ein physischer amtlicher Ausweis und kann als Reisedokument verwendet werden. Die E-ID dient dagegen dem elektronischen Nachweis der Identität in digitalen Anwendungen und ist kein Reisedokument. Für Besitzerinnen und Besitzer einer gültigen Schweizer Identitätskarte ändert sich Anfang November zunächst nichts. Wer später eine neue Karte benötigt, kann entscheiden: Für Reisen innerhalb der EU empfiehlt sich die biometrische Variante. Wer die ID hauptsächlich innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin die Karte ohne Chip wählen. Auch beim Preis gibt es keinen Unterschied. Die eigentliche Neuerung liegt damit vor allem in der zusätzlichen Wahlmöglichkeit. Quelle: Bundesrat, Bundesamt für Polizei fedpol, Änderung der Ausweisverordnung und Änderung der EJPD-Verordnung vom 26. August 2026. Redaktionelle Auswertung: Swiss-Press.com.Welche ID braucht man für Reisen in die EU?
So viel kostet die neue biometrische ID
Was wird auf dem Chip gespeichert?
Wo kann die biometrische ID beantragt werden?
Auch für das Ausweisfoto gelten klare Regeln
Aus dem provisorischen Pass wird der Notpass
Biometrische ID ist nicht die E-ID
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf
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