Die Schweiz verfügt heute über klare Regeln, um zu verhindern, dass exportierte Waffen in Kriegsgebiete oder an Staaten mit
schweren
Menschenrechtsverletzungen gelangen. Ein zentrales Instrument ist die Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung. Diese verpflichtet
Käuferstaaten, Schweizer Waffen nicht
ohne Zustimmung der Schweiz an Drittländer weiterzugeben. Mit der vom Parlament in der Wintersession 2025
verabschiedeten Revision wird dieser
Schutzmechanismus entscheidend geschwächt. Die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen soll künftig grundsätzlich erlaubt sein.
Zwar behält der Bundesrat ein
Vetorecht, doch dieses ersetzt keine verbindliche gesetzliche Kontrolle. "Die Revision erhöht das Risiko erheblich, dass
Schweizer Waffen indirekt in
Bürgerkriegen oder bei Unrechtsregimen landen", sagt Monika Maire-Hefti, Präsidentin von Caritas Schweiz. "Damit stellt die
Schweiz den Schutz der
Zivilbevölkerung hinter wirtschaftliche Interessen der Rüstungsindustrie." Schutz der Zivilbevölkerung steht im Zentrum
Die Zahl bewaffneter
Konflikte befindet sich weltweit auf einem historischen Höchststand. Besonders betroffen ist die Zivilbevölkerung: Menschen
verlieren ihr Leben, werden vertrieben
oder leiden unter der Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur wie der Wasser-, Strom- und Gesundheitsversorgung. Als humanitäre
Organisation erlebt die Caritas
die Folgen von Gewalt und Krieg täglich in ihrer Arbeit in Krisen- und Konfliktgebieten. "Jede zusätzliche Waffe erhöht die
Gefahr für die Zivilbevölkerung",
betont Caritas-Präsidentin Monika Maire-Hefti. "Die Verhinderung von Waffenexporten in Konfliktregionen ist ein wichtiger Beitrag
zum Schutz von Menschenleben."
Die Revision sei zudem eine Gefahr für die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz hinsichtlich Dialog und Friedensförderung.
Pressekontakt: Niels Jost, Mediensprecher Caritas Schweiz medien@caritas.ch 076 233 45 04
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