Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dies bedeutet Folgendes: Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung. Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren). Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können. Medienkontakt:
Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
Feuerwerk abzubrennen;
Höhenfeuer zu entfachen;
grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill;
Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026.
Amtsvorsteher Roland Wüthrich
Roland.Wuethrich@ur.ch
+41 41 875 2314
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