Der Fall Ramiswil gehört zu den schwerwiegendsten Tierschutzfällen der letzten Jahre in der
Schweiz. Die Tötung von 122 Hunden sowie die Beschlagnahmung zahlreicher weiterer Tiere haben
die Öffentlichkeit tief erschüttert. Der nun vorliegende Untersuchungsbericht macht deutlich, dass es
sich nicht um ein isoliertes Versagen handelt, sondern um strukturelle Schwächen im Vollzug. Für
den STS ist klar: Die festgestellten Mängel müssen konkrete Konsequenzen haben. STS
reicht Strafanzeige ein Der Bericht erörtert die genauen Umstände, weshalb, wie und mit
welchen Methoden die Hunde in Ramiswil getötet wurden, nur unzureichend. Dabei spielt die Frage
der Verhältnismässigkeit eine wichtige Rolle. Die Tötung aller 122 Hunde muss von den
Untersuchungsbehörden restlos aufgeklärt werden und kann strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
Die Zugehörigkeit zu einer Rasse darf kein Kriterium für die Tötung sein. Der Gesundheitszustand
sowie das Wesen jedes Tieres müssen einzeln ausführlich überprüft werden, bevor es zu einem
Tötungsentscheid kommt. Deshalb hat sich der Schweizer Tierschutz STS nach der heutigen
Veröffentlichung des Berichts zur Administrativuntersuchung entschlossen, Strafanzeige gegen
Unbekannt einzureichen. Bekannte Risiken früher erkennen Der Bericht
zeigt, dass die Problematik über die Tierhalterin hinausgeht und auch staatliche
Kontrollmechanismen nicht ausreichend griffen. „Es ist augenscheinlich, dass in diesem Fall nicht nur
die Tierhalterin versagt hat, sondern auch die Aufsicht. Wenn am Ende rund 122 Hunde getötet
werden müssen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Verantwortung der Behörden“, sagt Peter
V. Kunz, Präsident des Schweizer Tierschutz STS. Die Halterin war den Behörden bereits
bekannt und tierschutzrechtlich aufgefallen. Aus Sicht des STS zeigt der Fall exemplarisch, dass
bekannte Problemhaltungen konsequenter und enger begleitet werden müssen. Frühzeitiges und
entschlossenes Handeln hätte zur Vermeidung dieser Eskalation beitragen können. Zudem macht der
Bericht deutlich, dass relevante Informationen zwischen den Kantonen zu wenig effizient
ausgetauscht wurden. Sowohl Tiere als auch Menschen bewegen sich über Kantonsgrenzen – der
Vollzug darf deshalb nicht an den Kantonsgrenzen enden. Gute Gesetze konsequent
umsetzen Die Schweiz verfügt über hohe Tierschutzstandards und eine international
anerkannte Gesetzgebung. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen jedoch wiederum deutlich, dass
Defizite im Vollzug bestehen. Der STS fordert deshalb erneut: Im Fall Ramiswil hatte der STS den zuständigen Stellen konkrete Unterstützung angeboten: bei
der Unterbringung beschlagnahmter Tiere, bei der späteren Pferdeauktion sowie zur Mitarbeit in einer
unabhängigen Untersuchungskommission. Dieses Potenzial muss künftig besser genutzt werden.
Der STS erwartet vom Kanton Solothurn, die Empfehlungen des Berichts rasch umzusetzen
und aufzuzeigen, welche organisatorischen Konsequenzen aus dem Fall gezogen werden.
STS baut Präventionsangebote weiter aus Der STS hat bereits vor dem Fall
Ramiswil entschieden, seine Aktivitäten im Bereich Tierschutzkontrollen und Tierhandel zu bündeln
und auszubauen. Die nationale Meldestelle Tierschutz wird personell weiter verstärkt und
dient der Bevölkerung als zentrale Anlaufstelle für Hinweise auf problematische Tierhaltungen. Für Rückfragen Manuel Iseli Schweizer Tierschutz STS Medienverantwortlicher Mobile +41 58 510 64 90 media@tierschutz.com
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