Studien in der Schweiz zeigen, dass Gewalt gegen Kinder weiterhin ein ernstes Problem darstellt. Ob physische oder psychische Gewalt, sie kann kurz- und langfristig erhebliche Folgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben. Insbesondere kann sie zu Angstzuständen, geringem Selbstwertgefühl, Beziehungsschwierigkeiten und gewalttätigem Verhalten führen. Sie bietet keinerlei pädagogischen Nutzen und kann im Gegenteil das Leben der Betroffenen dauerhaft schädigen. Mit
dem Inkrafttreten des Grundsatzes der Gewaltfreiheit im Schweizerischen Zivilgesetzbuch am 1. Juli 2026 wird eine Forderung, die bereits im Schweizer Strafrecht und der UN-Kinderrechtskonvention anerkannt ist, explizit im Zivilrecht verankert. Durch diese Revision erhält das Schweizer Recht einen Rahmenstandard, der eine klare Richtung für eine Erziehung vorgibt, die die Rechte und die Würde des Kindes achtet. Ohne den Handlungsspielraum der Behörden einzuschränken, bietet diese neue Rechtsvorschrift Fachkräften im Kinderschutz ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung von Familien. Der Grundsatz der Gewaltfreiheit ist mit der Ausübung der elterlichen Autorität vereinbar, die das Aufstellen von Regeln und Grenzen sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen bei Nichteinhaltung umfasst. Es fördert einen pädagogischen Ansatz, der einen fürsorglichen und konstruktiven Rahmen bietet.
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind unerlässlich.
Um nachhaltige Veränderungen in Einstellungen und Verhaltensweisen zu erreichen, ist es grundlegend, dass die Gesetzesänderung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen begleitet wird. Die Regierung des Jura plant daher, ihre Jugendpolitik zu stärken, indem sie ihre thematischen Workshops im Jahr 2027 auf dieses Thema konzentriert. Dieses Programm, das 2025 vom Jugendbeauftragten initiiert wurde, ist kostenlos und öffentlich zugänglich.
Unterstützung von Eltern und Verbesserung des Zugangs zu Unterstützungsangeboten:
Eltern stehen heute vor zahlreichen Herausforderungen im Bildungsbereich. Zeitmangel, die Belastungen des Alltags oder Schwierigkeiten bei der Suche nach verfügbaren Unterstützungsangeboten können dazu führen, dass sich Eltern hilflos fühlen. Sie äußern regelmäßig den Bedarf an Unterstützung in Bezug auf den Umgang mit Emotionen, Geschwisterkonflikte, Schlaf, Bildschirmzeit und schulische Leistungen.
Die neuen Bundesbestimmungen schreiben außerdem vor, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass Eltern und Kinder bei schulischen Schwierigkeiten ausreichend Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben. Der Kanton Jura beabsichtigt, sich aktiv an diesem Ansatz zu beteiligen, indem er bestehende Angebote fördert und deren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit verbessert.
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