Befall durch Eichenprozessionsspinner - Kanton Schaffhausen


In Wäldern der Gemeinden Gächlingen, Siblingen und Löhningen wurden Befälle mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Ob noch weitere Schaffhauser Wälder betroffen sind, wird zurzeit abgeklärt. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können die Gesundheit beeinträchtigen. Vom Betreten der betroffenen Wälder wird abgeraten.

Durch den lokalen Forstdienst wurden in folgenden eichendominierten Waldgebieten Befälle durch Raupen des Eichenprozessionsspinners festgestellt: Buckfore, Pflumm und Birchbühl (Gächlingen), Eisenhaalde (Siblingen) und Aachbühl (Löhningen). Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in weiteren Waldgebieten Eichenprozessionsspinner vorkommen. Zurzeit verschaffen sich die zuständigen Stellen einen Überblick. Die Intensität des Befalles ist örtlich unterschiedlich.

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Nachtfalter. Ab dem dritten Larvenstadium sind die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners giftig. Sie können Reizungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute verursachen. Bei einem starken Kontakt mit den Schleimhäuten ist eine Atemnot möglich. Mit jeder Häutung der Raupe werden mehr Brennhaare freigesetzt. Es muss daher erwartet werden, dass die gesundheitlichen Risiken gegen den Sommer hin weiter zunehmen. Die Brennhaare bleiben zudem über mehrere Jahre giftig.

Der Kanton Schaffhausen trifft zur Vermeidung von Kontakten mit dem Eichenprozessionsspinner folgende Massnahmen:

Eichenreiche Waldgebiete werden in den kommenden Tagen auf einen Befall geprüft, Informationen zu den befallenen Gebieten werden der Bevölkerung so schnell wie möglich mitgeteilt.

Es wird davon abgeraten, die befallenen Gebiete zu betreten. Insbesondere das Unterholz rund um befallene Eichen kann stark mit Brennhaaren belastet sein. Trockene Witterung und Wind begünstigen eine Verteilung der Brennhaare.

Kantonale Rastplätze in befallenen Gebieten werden gesperrt, Wanderwege wo möglich umgeleitet.

Eine allfällige Sperrung kommunaler Einrichtungen obliegt den Gemeinden.

Der Eichenprozessionsspinner ist keine eingeschleppte Art. Die zunehmend warmen Temperaturen begünstigen eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Befällen jedoch. Meldungen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners stammten bis zur Jahrtausendwende hauptsächlich aus der Genferseeregion, dem Wallis sowie der Alpensüdseite. Seither werden aber zunehmend auch Befälle in nördlicheren Regionen der Schweiz festgestellt. Dabei handelte es sich aber meist um Befälle von wenigen Bäumen in Städten oder Parkanlagen. Ein Befall in dieser Grössenordnung im Wald ist schweizweit ein neues Phänomen.

Die festgestellte Befallsintensität kann eine teilweise Entlaubung der betroffenen Eichen zur Folge haben. Werden die Eichen mehrere Jahre in Folge befallen, kann es zu Vitalitätsverlusten und zum Absterben der Eichen kommen.

Eine Bekämpfung ist technisch aktuell nicht möglich. Es wird erwartet, dass die Belastung durch Brennhaare bis zur Verpuppung der Raupen in etwa 6 Wochen noch zunehmen wird. Es wird gebeten, Beobachtungen ausserhalb der befallenen Gebiete an das Kantonsforstamt (andreas.hunziker@sh.ch) zu melden.




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