Bei der Einreise in die Schweiz fallen Abgaben an, wenn bei mitgeführten Waren für den privaten Gebrauch die Wertfreigrenze oder die Freimengen überschritten werden. Je nach Warenkategorie liegt der anwendbare Satz entweder bei 8,1 % (Normalsatz) oder bei 2,6 % (reduzierter Satz). In der aktualisierten Version der QuickZoll-App ist es neu möglich, den Wert der Waren für jeden der beiden Mehrwertsteuersätze separat zu erfassen und damit von denselben Zollbedingungen zu profitieren wie bei einer mündlichen oder schriftlichen Zollanmeldung. Die insgesamt zu bezahlende Mehrwertsteuer wird von der App automatisch berechnet.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 hat die Nutzung der QuickZoll-App kontinuierlich zugenommen: Wurden im ersten Betriebsjahr noch 13’000 Zollanmeldungen und 1,1 Millionen Franken Einnahmen registriert, so waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 192’000 Zollanmeldungen und 13 Millionen Franken Einnahmen.
Aufgrund der erforderlichen technischen Anpassungen und des Zeitplans für die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms DaziT wurde die Weiterentwicklung von QuickZoll für das Jahr 2026 geplant. Die Basisoption, bei welcher der Gesamtwert der Waren angegeben wird, ohne zwischen den beiden Mehrwertsteuersätzen zu unterscheiden, ist in der neuen Version der App weiterhin verfügbar. Diese Option kann dann bevorzugt werden, wenn der Anteil der Produkte, die unter den reduzierten Satz fallen, geringfügig ist, oder um die Erfassung der Waren zu vereinfachen und Zeit zu sparen.
Einfach, vollständig digital und rund um die Uhr verfügbar
QuickZoll kann ohne vorgängige Registrierung verwendet werden und bietet deshalb eine hohe Flexibilität beim Grenzübertritt im Reiseverkehr. Man kann zu jeder Tageszeit ein beliebiges zweistündiges Zeitfenster für den Grenzübertritt angeben und anschliessend an jedem Grenzübergang ohne zusätzlichen Gang zum Zollschalter in die Schweiz reisen. Einzig die in der App erstellte Quittung muss für den Fall einer Kontrolle aufbewahrt werden.
Hinweis: In bestimmten Fällen kann QuickZoll nicht genutzt werden. So kann beispielsweise die Einfuhr von lebenden Tieren, von Autos oder von Handelswaren nicht über die App, sondern ausschliesslich an einem Zollschalter angemeldet werden.
Kontakt:
Für Private und Firmen: Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
+41 58 467 15 15
Für Medienschaffende:
Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
+41 58 462 67 43
medien@bazg.admin.ch
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