Entwicklung des Kontextes und der Regulierung des Rauchens im Tessin
Die neuen Bestimmungen, die im Vorfeld und anlässlich des von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen Weltnichtrauchertags verabschiedet wurden, festigen den in den letzten Jahren vom Kanton Tessin entwickelten Präventions- und Regulierungsrahmen. Ein erster wichtiger Schritt wurde 2007 unternommen, als der Kanton Tessin ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen und an Arbeitsplätzen einführte und damit zu den ersten Kantonen gehörte, die umfassende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen erließen. Diese Maßnahme markierte den Beginn einer strukturierten Gesundheitspolitik, die rauchfreie Bereiche deutlich ausweitete, die unfreiwillige Tabakexposition in der Bevölkerung verringerte und einen schrittweisen Wandel der sozialen Gewohnheiten im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum in gemeinsam genutzten Räumen förderte. Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte 2013 mit der Einführung eines Verbots des Verkaufs und der Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 Jahren. Diese Maßnahme wurde 2014 durch die Verpflichtung für Verkaufsautomaten, Alterskontrollsysteme zu verwenden, weiter verschärft, um ihre effektive Durchsetzung zu gewährleisten.
Die Situation hat sich inzwischen weiterentwickelt. Präventionsmaßnahmen haben im Laufe der Jahre zu einem Rückgang des Rauchens beigetragen, während die Einführung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln neue Konsummuster gefördert und trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädliche Auswirkungen zu einer geringeren Wahrnehmung der Gesundheitsrisiken geführt hat. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Kanton 2023 eine Überarbeitung des Gesetzes zur Gesundheitsförderung und Gesundheitskoordination (LSan), die E-Zigaretten und ähnliche Produkte traditionellen Tabakprodukten gleichstellte und ab dem 1. Juni desselben Jahres ein Verkaufsverbot für diese Produkte an Minderjährige sowie ein Konsumverbot in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen einführte.
Vollständige Überarbeitung der Verordnung zum Schutz vor dem Rauchen vom 24. April 2013
Die neue kantonale Verordnung zum Schutz vor Tabakkonsum ist auf den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten (Tabakerzeugnisgesetz, LPTab) abgestimmt, das am 1. Oktober 2024 in Kraft trat.
Es gelten die folgenden Regeln:
Tabakerzeugnisse, die zum Rauchen, Inhalieren nach Erhitzen, Schnupfen oder oralen Gebrauch bestimmt sind;
auf elektronische Zigaretten und zugehörige Nachfüllflüssigkeiten mit oder ohne Nikotin;
zu Kräuterrauchprodukten;
Ähnliche nikotinhaltige Produkte, die nicht bereits durch andere Rechtsvorschriften abgedeckt sind (z. B. Nikotinbeutel oder tabakfreie Nikotinbeutel zur oralen Einnahme), sind ausgenommen. Nikotinhaltige Arzneimittel und Medizinprodukte, die gemäß den Rechtsvorschriften für therapeutische Produkte zugelassen sind, fallen ebenfalls unter diese Regelung.
Neudefinition der kantonalen Befugnisse und Sanktionen
Die neue Verordnung definiert insbesondere die Zuständigkeiten der kantonalen Behörden des Departements für Gesundheit und Soziales bei der Durchsetzung des Gesetzes neu. So wurde die Zuständigkeit für Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung des Verkaufsverbots an Minderjährige, die zuvor beim Gesundheitsförderungs- und Bewertungsdienst (SPVS) des Kantonalen Amts für Präventions- und Informationszwecke lag, an das Kantonale Labor übertragen. Dieses kann die Kontrollen auch durch Dritte durchführen lassen und ermöglicht somit die strafrechtliche Verfolgung entsprechender Verstöße.
Das Kantonale Labor wird künftig auch für die Marktüberwachung und die Umsetzung der im LPTab festgelegten Maßnahmen zuständig sein. Das Gesundheitsamt behält seine bisherigen Befugnisse und übernimmt zusätzlich die Strafverfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Werbung, Verkaufsförderung und das Sponsoring von Tabakwaren und ähnlichen Produkten. Schließlich wird das Kantonale Medizinische Amt über die SPVS weiterhin Präventions-, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Bevölkerung hinsichtlich der Risiken des Konsums von Tabakwaren und Nikotin durchführen.
Die Arbeitsinspektion des Finanz- und Wirtschaftsdepartements behält ihre derzeitigen Zuständigkeiten für die Verfolgung von Verstößen am Arbeitsplatz, und der Genehmigungs-, Handels- und Glücksspieldienst der Kantonspolizei behält seine derzeitigen Zuständigkeiten für die Verfolgung von Verstößen in Hotel- und Gastronomiebetrieben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Verordnung zusätzlich zu den bereits laufenden Präventions-, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der Risiken des Tabak- und Nikotinkonsums Kontrollinstrumente, eine verstärkte Aufsicht und angemessene Sanktionen im Einklang mit dem sich entwickelnden Markt für Tabakwaren, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte sicherstellt, um die öffentliche Gesundheit, insbesondere die der jüngeren Generationen, zu schützen.
Medienkontakt:
Raffaele De Rosa, Staatsrat und Direktor des Ministeriums für Gesundheit und Soziales
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