Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen in der Schweiz ist heute durch eine unterschiedliche Kostenverteilung zwischen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und den Kantonen geprägt. Während die Kantone die stationären Leistungen mitfinanzieren, werden ambulante Leistungen ausschliesslich über die OKP und damit über die Prämienzahlenden finanziert. Diese Finanzierungslogik führt zu systembedingten Fehlanreizen, da medizinisch gleichwertige Leistungen je nach Behandlungssetting unterschiedlich finanziert werden. Für Pflegeleistungen, meist zu Hause oder im Pflegeheim, besteht für die Kantone eine Pflicht zur Restfinanzierung. Im Kanton Schwyz sind die Gemeinden dafür zuständig.
Mit EFAS soll dieser Systembruch behoben werden. Am 24. November 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform beschlossen. Aufgrund der Reform besteht kantonaler Anpassungsbedarf. Ziel ist es, die Finanzierungsanteile von OKP und Kantone für sämtliche ambulanten, stationären und pflegerischen Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) einheitlich festzulegen und damit Anreize für eine medizinisch sachgerechte und wirtschaftliche Leistungserbringung zu schaffen.
Die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung erfolgt in zwei gesetzlich festgelegten Schritten. In der ersten Etappe treten per 1. Januar 2028 die Bestimmungen für ambulante und stationäre Leistungen in Kraft. Die Integration der Pflegeleistungen folgt in einer zweiten Etappe per 1. Januar 2032. Aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens der KVG-Änderungen werden auch die kantonalen Bestimmungen etappiert revidiert. Deshalb befasst sich die vorliegende Vorlage nur mit der ersten Etappe von EFAS, welche die ambulanten und stationären Leistungen umfasst. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis am 24. August 2026 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.
Medienkontakt:
Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65
(erreichbar am Donnerstag, 28. Mai 2026: 10.00 bis 11.00 Uhr)
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