Regierung unterstützt verbesserten polizeilichen Informationsaustausch


Der Regierungsrat erachtet eine Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs in der Schweiz als dringend notwendig. Er unterstützt die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates für eine nationale Abfrageplattform.

Der heutige Informationsaustausch der Polizei ist nicht mehr zeitgemäss. Die Polizei muss alle anderen Korps einzeln anfragen, um an die in einem konkreten Fall notwendigen Informationen zu gelangen. Dies verunmöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, Straftaten effizient und effektiv zu verhüten und aufzuklären – gerade in Fällen von schwerer Kriminalität. Der Bundesrat will die polizeiliche Datenabfrage effizienter gestalten. Schweizweit sollen alle Polizeien über eine gemeinsame Abfrageplattform gegenseitig Informationen abfragen können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Vernehmlassung mit einer Teilrevision der Bundesverfassung und einer Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme unterbreitet.

Der Regierungsrat erachtet die rasche und wirksame Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs als dringend nötig, um die innere Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Er begrüsst die Vorlage und gibt einer Bundeslösung den klaren Vorzug gegenüber einer interkantonalen Vereinbarung. Einzelne Bestimmungen erachtet der Regierungsrat jedoch als zu wenig präzise. Genauer zu definieren sind insbesondere die polizeilichen Aufgaben, die einen Zugriff rechtfertigen, die Abfragezwecke und die Daten, auf die konkret zugegriffen werden darf. Ausserdem fehlt es an einer Protokollierung der getätigten Abfragen. Um die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu wahren, macht der Regierungsrat beliebt, die relevanten Bestimmungen zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu überarbeiten.




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