Die Kantone Bern und Jura einigen sich auf die Harmonisierung ihrer Berufsbildungsprogramme


Die Kantone Bern und Jura haben einen weiteren Schritt in der kantonalen Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung unternommen. Die Vereinbarung, die im April 2026 zur Konsultation auslag und die Harmonisierung der Berufsbildungsprogramme zum Ziel hat, wurde von den zuständigen Gewerkschaften sowie von politischen und wirtschaftlichen Kreisen beider Kantone breit begrüsst.

Diese Reorganisation, Ergebnis der Zusammenarbeit der beteiligten Partner, stärkt die Attraktivität und Qualität der Berufsausbildung und optimiert gleichzeitig die Kompetenzentwicklung und die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Die neue Struktur beseitigt Doppelstrukturen zwischen dem CEFF Artisanat (Zentrum für Berufsausbildung im Handwerk) und der Handwerksabteilung des Jura-Zentrums für Bildung und Ausbildung (CEJEF) und steigert gleichzeitig die Attraktivität und Qualität dieser Programme. In diesem Rahmen werden das CEFF Artisanat und die Handwerksabteilung des CEJEF weiterhin Auszubildende aus beiden Kantonen über ein gemeinsames und sich ergänzendes System aufnehmen. Diese verstärkte Zusammenarbeit sichert die kontinuierliche Verfügbarkeit lokaler Ausbildungsangebote und bündelt gleichzeitig die spezifische Expertise beider Einrichtungen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung dieser neuen Struktur – der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den beiden Schulen und den Berufsverbänden (OrTra) über die Schaffung zweier separater Ausbildungsprogramme für Maurer (AFP und CFC) und für Elektroberufe (Elektroinstallateure und -monteure) – ist nun erfüllt. Dieser Fortschritt bestätigt das gemeinsame Engagement der Partner für die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, die auf die Realitäten der Berufe und die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten sind.

Kontinuität der Ausbildung:
Um die Kontinuität der Ausbildung zu gewährleisten, sind diejenigen, die ihre Ausbildung vor Beginn des akademischen Jahres im August 2027 begonnen haben, von dieser Umstrukturierung nicht betroffen. Sie werden ihre Ausbildung an der Ausbildungsstätte abschliesseen, an der sie begonnen haben. Um die Kontinuität des Unterrichts sicherzustellen, werden Lehrkräfte, die von einem Wechsel des Ausbildungsortes betroffen sind, von dem Kanton, der die entsprechende Ausbildung künftig anbietet, wieder eingestellt. Diese Änderungen werden schrittweise umgesetzt, und die Details werden derzeit zwischen den beiden Kantonen finalisiert.




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