Regierungsrat empfiehlt Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen» zur Ablehnung


Nach geltendem Recht erarbeitet der Regierungsrat notwendige Entwürfe für Ersatzregelungen, wenn kantonale Erlasse gerichtlich aufgehoben werden. Die mit der Initiative vorgesehene Handlungspflicht des Regierungsrats würde lediglich auf Verfassungsstufe festschreiben, was ohnehin umgesetzt wird. Zudem hätte die Initiative nur in den seltenen Fällen einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht eine praktische Auswirkung. Sie ist unklar formuliert und würde zu mehr administrativem Aufwand führen.

Die Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen nach gerichtlicher Aufhebung von Rechtsnormen» wurde am 25. September 2025 eingereicht und am 3. Dezember 2025 für zustande gekommen erklärt. Am 26. März 2026 hat der Landrat die Rechtsgültigkeit der Initiative beschlossen. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. Danach soll der Regierungsrat dem Landrat einen Entwurf für eine Ersatzregelung vorlegen, wenn ein Gerichtsurteil zur Aufhebung einer kantonalen Verfassungs- oder Gesetzesbestimmung führt. Der Entwurf der Ersatzregelung muss sich dabei auf die durch das Urteil erforderlichen Änderungen beschränken.

Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da er dem Landrat bereits nach geltendem Recht notwendige Ersatzregelungen vorschlägt. Die neue Verfassungsbestimmung würde zudem nur im Fall einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht zur Anwendung gelangen, was in der Praxis sehr selten vorkommt. Da mit der Annahme der Initiative weitergehende politische Anliegen zwingend in einer separaten Vorlage eingebracht werden müssen, schafft sie einen erhöhten Aufwand sowohl für den Regierungsrat als auch den Landrat. Insgesamt erscheint die Initiative weder zweckmässig noch verhältnismässig.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung.




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