Die Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen nach gerichtlicher Aufhebung von Rechtsnormen» wurde am 25. September 2025 eingereicht und am 3. Dezember 2025 für zustande gekommen erklärt. Am 26. März 2026 hat der Landrat die Rechtsgültigkeit der Initiative beschlossen. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. Danach soll der Regierungsrat dem Landrat einen Entwurf für eine Ersatzregelung vorlegen, wenn ein Gerichtsurteil zur Aufhebung einer kantonalen Verfassungs- oder Gesetzesbestimmung führt. Der Entwurf der Ersatzregelung muss sich dabei auf die durch das Urteil erforderlichen Änderungen beschränken.
Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da er dem Landrat bereits nach geltendem Recht notwendige Ersatzregelungen vorschlägt. Die neue Verfassungsbestimmung würde zudem nur im Fall einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht zur Anwendung gelangen, was in der Praxis sehr selten vorkommt. Da mit der Annahme der Initiative weitergehende politische Anliegen zwingend in einer separaten Vorlage eingebracht werden müssen, schafft sie einen erhöhten Aufwand sowohl für den Regierungsrat als auch den Landrat. Insgesamt erscheint die Initiative weder zweckmässig noch verhältnismässig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung.
www.kmu-press.ch ist ein Angebot von www.help.ch. Nutzen Sie KMU-Press.ch, die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen von Schweizer KMU.
Als Betreiber von KMU-Press.ch steht HELP.ch für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.
Mit einer Vielzahl an Ressourcen und Lösungen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Schweizer KMU zugeschnitten sind, bietet HELP.ch eine leistungsstarke Plattform für Unternehmenskommunikation und Online-Sichtbarkeit.