Aufgrund der Wachstumszahlen beim Bundesförderprogramm J+S zeichnete sich im Sommer 2025 ab, dass der vom Parlament bewilligte Kredit nicht ausreichen und deshalb ab 2026 eine Kürzung der Bundesbeiträge an J+S-Aktivitäten nötig werden würde. Bundesrat und Parlament haben darauf beschlossen, den Kredit zu erhöhen (2025: +20 Millionen Franken; 2026: +28 Millionen Franken), damit auf die Kürzung der Beiträge an die einzelnen Kurse und Lager verzichtet werden kann. Gleichzeitig hat der Bundesrat dem zuständigen Departement VBS den Auftrag erteilt, die künftige Kreditsteuerung festzulegen und zwecks Planungssicherheit den Finanzbedarf für das Sportförderprogramm ab 2027 zu ermitteln.
Investition in eine gesunde Gesellschaft
Dem Bundesrat sind die positiven Effekte von Sport und Bewegung für die ganze Gesellschaft bewusst. Die frühzeitige Bewegungsförderung im Kindes- und Jugendalter legt die Grundlage für eine anhaltende, höhere Sport- und Bewegungsaktivität. J+S und die meist ehrenamtlich geführten Sportorganisationen unterstützen mit ihren Angeboten die Entwicklung junger Menschen unter pädagogischen, sozialen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Der Bundesrat erachtet deshalb auch ab dem Jahr 2027 zusätzliche Mittel für J+S als eine nachhaltige Investition in eine gesunde, resiliente Gesellschaft.
Beitragssätze sollen grundsätzlich unverändert bleiben
Zur Finanzierung will der Bundesrat das J+S-Subventionsbudget um rund 21 bis 26 Millionen Franken pro Jahr für die Planungsperiode 2027 bis 2030 erhöhen (2027: +21,4 Millionen Franken; 2028: +23,2 Millionen Franken; 2029: +24.7 Millionen Franken; 2030 +25.6 Millionen Franken).
Wenn das Parlament diese Beträge gutheisst, bleiben die Beitragssätze für die einzelnen J+S-Kurse (1.30 Franken pro Teilnehmerstunde) und J+S-Lager (16 Franken pro Teilnehmertag) in der Planungsperiode 2027 bis 2030 unverändert.
Sollten diese budgetierten Mittel aufgrund unerwartet hoher Teilnahmezahlen trotzdem nicht ausreichen, werden die Beiträge im betreffenden Jahr um maximal 5% – über eine Reduktion der Schlusszahlungen – gekürzt. Falls auch diese Massnahme nicht genügt, um das Budget einzuhalten, muss beim Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
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