2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.
Seit der Gesetzesrevision wurden insgesamt rund 450 Wärmeerzeuger in Wohnbauten bewilligt. Dabei wurden nur sehr wenige Ausnahmegesuche eingereicht und genehmigt. Insgesamt erliessen die Gemeinden sieben Ausnahmebewilligungen für den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen. In sechs Fällen wurden diese als Übergangslösung bis zum Anschluss an ein Wärmenetz gestützt auf das Energiegesetz bewilligt. Ein weiterer Fall betraf eine Ausnahme bei einem Gebäude, das durch den Murgang der Wagenrunse in Schwanden beschädigt wurde und eine alternative Umsetzung nicht angemessen gewesen wäre. Das Verbot beim fossilen Heizungsersatz gilt nur für Wohnbauten. Bei den Nicht- Wohnbauten wurden insgesamt elf fossil betriebene Heizungen ersetzt.
Auch bei der neu eingeführten Pflicht zur Eigenstromerzeugung auf Neubauten gingen nur wenige Ausnahmegesuche ein. Insgesamt wurden drei Ausnahmebewilligungen für kleinere Anbauten erteilt. Zwei Ausnahmebewilligungen erfolgten aus wirtschaftlichen Gründen, eine aufgrund technischer Unmöglichkeit. In allen Fällen wurde eine Ersatzabgabe geleistet.
Der Kanton beurteilt die Umsetzung der neuen Vorschriften als insgesamt positiv. Die geringe Zahl an Ausnahmebewilligungen zeigt, dass die gesetzlichen Anforderungen praktikabel und umsetzbar sind.
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Mai 2026, 14-15 Uhr
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