Der soeben veröffentlichte Jahresbericht von Swisstransplant zeigt eine stabile Entwicklung der
Organspendezahlen in der Schweiz - auch dank der engen Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene. Erfreulich hohe Spendeeffizienz Die Erkennung möglicher
Organspenderinnen und Organspender funktioniert in Schweizer Spitälern sehr gut. "Dies verdanken
wir dem hohen Engagement der Fachpersonen sowie gut funktionierenden Prozessen in der
Intensivmedizin", betont PD Dr. Franz Immer, CEO von Swisstransplant. Die sogenannte
Spendeeffizienz ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr hoch: Vergleicht man die
Anzahl der spendenden Personen pro hundert relevante Todesfälle auf Intensivstationen, hat die
Schweiz ihre Effizienz seit 2014 deutlich gesteigert. Unerfreulich tiefe
Zustimmungsrate Trotz dieser Fortschritte bleibt die Zustimmungsrate in Gesprächen mit
Angehörigen eine zentrale Hürde. Häufig ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, was oft
dazu führt, dass sich Angehörige gegen eine Organspende entscheiden. Dadurch kann der
Spendewunsch vieler Menschen nicht erfüllt werden. Die Folgen sind gravierend: Im vergangenen
Jahr starben 67 Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ. "Jede dokumentierte
Entscheidung - ob Ja oder Nein - schafft Klarheit und entlastet die Angehörigen", so Immer.
Einführung erweiterte Widerspruchsregelung Mit der Einführung der erweiterten
Widerspruchsregelung gilt künftig: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies
festhalten. Liegt kein dokumentierter Entscheid vor, wird davon ausgegangen, dass die verstorbene
Person mit der Organspende einverstanden ist. Angehörige können einer Organentnahme
widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass dies nicht dem Willen der verstorbenen Person
entspricht. Die Inkraftsetzung der erweiterten Widerspruchsregelung erfolgt laut BAG voraussichtlich
im dritten Quartal 2027. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird das BAG das neue Organ- und
Gewebespenderegister zur Verfügung stellen. Die staatlich anerkannte elektronische Identität (e-ID)
wird dabei eine eindeutige und sichere Identifikation ermöglichen. Der genaue Zeitpunkt der
Einführung des Registers hängt davon ab, wann die e-ID in der Schweiz verfügbar sein wird.
Ja oder Nein zur Organspende? Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Die
Empfehlung lautet, seinen persönlichen Entscheid - Ja oder Nein zur Organspende - festzuhalten und
seinen Angehörigen mitzuteilen. Geeignet sind bis zur Einführung des Organ- und
Gewebespenderegisters eine Organspende-Karte, eine Patientenverfügung oder ein elektronisches
Patientendossier. Diese Dokumente behalten ihre Gültigkeit auch nach Einführung des Registers.
Swisstransplant - Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und
Transplantation Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit ist Swisstransplant als
nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen
und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste. Sie organisiert auf nationaler
Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den
europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen. Seit 2009 hat Swisstransplant von der
Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz
festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu
koordinieren, zusammen mit den Organspendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.
www.swisstransplant.org Pressekontakt: Kontakt für Medienanfragen PD Dr. Franz Immer, Direktor
Swisstransplant, Facharzt für Herzchirurgie FMH, T +41 58 123 80 00,
media@swisstransplant.org
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