Berichterstattung zum Prozess über den Femizid in Binningen


Bern (ots) - Diese Woche findet der Prozess im Femizid-Fall von Binningen statt. Der Presserat hat sich aufgrund einer Beschwerde der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein sowie des Frauenhauses beider Basel schon einmal mit der Berichterstattung über das Tötungsdelikt beschäftigt. Zwei Medien zitierten daraus äusserst grausame Details aus einem Gerichtsurteil und brachten zum Teil unverpixelte Bilder der Kinder respektive des Hauses des Opfers.

Der Presserat rügte deshalb die beiden Medien. Die detaillierte Schilderung des Tathergangs und der Beseitigung der Leiche gingen weit über das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hinaus. In der Kombination mit den vielen genannten Elementen rund um das Tötungsdelikt stellte der Presserat mit Rücksicht auf die Familie des Opfers und insbesondere der Kinder eine schwere Verletzung von deren Privatsphäre fest. Der Presserat verlangte Zurückhaltung in den Bereichen Opferschutz und wies auf den besonderen Schutz von Kindern hin.

In seinem wichtigen Entscheid (Stellungnahme 40/2025) hielt der Presserat fest: "Die Argumentation der Medienhäuser, sie hätten so berichtet, weil es wichtig sei, über Femizide zu berichten und es werde verlangt, nicht verkürzend und damit beschönigend zu berichten, ist nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich ist es von öffentlichem Interesse, über Femizide zu berichten und auf die Problematik hinzuweisen. Die beanstandeten Artikel tun aber letztlich genau das Gegenteil und lassen Sensibilität und Respekt gegenüber dem Opfer und den Angehörigen vermissen."

Für eine fundierte Gerichtsberichterstattung braucht es keine sensationalistische Darstellung der Details. Der Presserat erinnert daran, dass der Schutz von Kindern, Opfern und Angehörigen in Berichten über Gewaltverbrechen in besonderer Weise zu respektieren ist.

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