Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat den Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2026–2034 verabschiedet und setzt damit ein Zeichen zur Stärkung der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan basiert auf einer umfassenden Bestandesaufnahme sowie einem breit abgestützten partizipativen Prozess, in den Menschen mit Behinderungen, Behindertenorganisationen sowie Fachpersonen aus Verwaltung, Politik, Gewerbe und Kultur aktiv einbezogen waren.
Der Aktionsplan definiert Ziele und Massnahmen in sieben zentralen Lebensbereichen: Gleichstellung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Politik, Gesundheit, Bildung sowie Freizeit/Sport/Kultur. Er umfasst Themen wie bauliche und kommunikative Barrierefreiheit, inklusive Bildungs- und Wohnangebote, politische Teilhabe, Zugang zu Gesundheitsleistungen und die Schaffung vielfältiger Arbeitsmöglichkeiten.
Um die koordinierte Umsetzung des Aktionsplans sicherzustellen, setzt der Regierungsrat ein Steuergremium ein, dem Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Dienststellen angehören. Eine Begleitgruppe, bestehend aus Menschen mit Beeinträchtigungen, berät das Steuergremium, nimmt zu den Zwischenberichten Stellung und kann eigene Anpassungsanträge einreichen. Zur Sicherstellung der operativen Umsetzung und Koordination genehmigt der Regierungsrat dem Sozialamt befristet 80 Stellenprozente, die für die Steuerung der Aktivitäten, die Umsetzung einzelner Massnahmen sowie das Monitoring eingesetzt werden.
Mit der Verabschiedung des Aktionsplans bekennt sich der Kanton Schaffhausen zur Umsetzung der UN- BRK und stärkt die Förderung von Inklusion als gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Die insgesamt über 50 Massnahmen sollen gestaffelt bis 2034 umgesetzt und laufend evaluiert werden. Die Zielvorgaben des Kantons begründen für Betroffene keine unmittelbar einklagbaren Rechte. Doch soll die Umsetzung der Massnahmen jeweils im Rahmen eines Projekts konkretisiert werden und die dafür benötigten Mittel werden über den ordentlichen Budgetprozess beantragt. So will der Kanton die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Behindertenpolitik und für gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen.
Ursprünglich wurde dieser Artikel am 13.04.2026 auf der Webseite der Kantonale Verwaltung Schaffhausen veröffentlicht.
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