Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die Nachhaltigkeitsinitiative («Keine 10-Millionen-Schweiz»)
ab. Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands (SBV) diskutierte diese heute. Dabei
wägten die Mitglieder die verschiedenen Argumente gegeneinander ab. Unbestritten ist, dass die
jährlich wachsende Bevölkerung Platz zum Wohnen, zum Arbeiten und für Infrastrukturprojekte
braucht und damit Druck auf die bereits stark geschrumpften Landwirtschaftsflächen ausübt. Weiter
steigt mit der Zunahme der Bevölkerung auch die Abhängigkeit vom Ausland in Bezug auf die
Ernährungssicherheit. In der Folge sinkt der Selbstversorgungsgrad stetig. Auf der anderen Seite ist
die Schweizer Landwirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Heute arbeiten über 50’000
familienfremde Arbeitskräfte auf den Schweizer Bauernhöfen. Davon stammen schätzungsweise
35'000 Personen oder 70 Prozent aus dem EU-Raum. Eine Kündigung des
Personenfreizügigkeitsabkommens würde deren Verfügbarkeit in Frage stellen. Aufgrund der
unterschiedlichen Betrachtungen unterstützte heute eine Mehrheit der Mitglieder der
Landwirtschaftskammer eine Stimmfreigabe. Weil die zweite Vorlage vom 14. Juni – der Änderung
des Zivildienstgesetzes – aus Sicht der Landwirtschaft unterschiedliche Aspekte hat, gab es auch hier
eine Stimmfreigabe. Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 Die
Landwirtschaftskammer verabschiedete weiter die Stellungnahme des SBV zum diesjährigen
Verordnungspaket. Eine Kernforderung ist dabei die Anpassung der Methode zur Berechnung des
vergleichbaren Einkommens. Der SBV fordert, dass in der Verordnung über die Beurteilung der
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes mit dem
Median der Einkommen in den übrigen Sektoren verwendet wird. Die Verwendung des dritten
Quartils – wie es der Vorschlag vorsieht – ist keine haltbare Vergleichsbasis. Vielmehr führt es zu
einer Verzerrung der Einkommen in der Landwirtschaft und einer systematischen Überschätzung der
wirtschaftlichen Situation der Bauernbetriebe. Diese Betrachtung unterstellt zudem, dass nur die
Besten 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe nachhaltig wirtschaften und ökonomisch
leistungsfähig sind. Weiter verlangt die Landwirtschaftskammer, dass der Stundenlohn der
Familienarbeitskräfte ebenfalls als Kennzahl hinzugezogen wird. Dieser berücksichtigt neben dem
Einkommen auch den dafür aufgewendeten Arbeitseinsatz. Rückfragen:
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