Am Abend des Donnerstags, 16. April 2026, führten die ESBK und die Kantonspolizei Zürich gemeinsam eine Hausdurchsuchung in einem Lokal in Glattbrugg (ZH) durch. Zum Zeitpunkt der Razzia befanden sich rund 60 Personen im Lokal. Die meisten von ihnen sassen an sechs Spieltischen, an denen Pokerspiele stattfanden. Mehrere Spielende wurden befragt. Neben sechs Pokertischen und einer grossen Menge von Spielchips beschlagnahmten die Behörden auch IT-Ausrüstung, Mobiltelefone sowie rund 55'000 Franken und 6'500 Euro in bar.
Eine vor Ort anwesende Person wurde als mutmassliche Verantwortliche der Veranstaltung identifiziert. Die ESBK hat ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Die beschuldigte Person muss sich wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Geldspielgesetz verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen werden von der ESBK geführt, die konsequent gegen illegales Geldspiel vorgeht. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
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Marjorie Stangl
Kommunikationsbeauftragte
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