Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung klar festhält, ist die Abschaffung des Eigenmietwerts
per 1. Januar 2028 gut möglich. Für den HEV Schweiz ist unverständlich, dass dieser Termin nun um ein
Jahr nach hinten verschoben werden soll. Der dafür geltend gemachte Grund mutet abenteuerlich an:
Die Kantone müssten genügend Zeit haben, um allenfalls von der mit der Eigenmietwertabschaffung
verknüpften Möglichkeit der Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften
Gebrauch machen zu können. Diese Möglichkeit steht den Kantonen offen - ist aber in ihrer
Verantwortung. Für diese vorgeschobene "Ausrede" hat der HEV keinerlei Verständnis. Kantone wie
auch Gemeinden haben noch nie Mühe bekundet bei der Einführung einer neuen Steuer. Hierfür sind
die politischen Abläufe in den Kantonen zu respektieren. Einen Entscheid von Volk und Ständen hierfür
aber zu blockieren, ist falsch und gefährlich. Der HEV fordert vom Bundesrat, auf seinen
Beschluss zurückzukommen und die Inkraftsetzung der Eigenmietwertabschaffung auf den 1. Januar
2028 festzulegen, wie dies im Vorfeld der Volksabstimmung versprochen worden ist. Damit respektiert er
den Willen der rund 58 Prozent der Stimmberechtigten, die am 28. September 2025 JA gesagt haben
zur Abschaffung des Eigenmietwerts - und zwar per 1. Januar 2028. Pressekontakt: HEV Schweiz Markus Meier, Direktor HEV
Schweiz Tel.: +41/44/254'90'20 Mobile: +41/79/602'42'47 E-Mail:
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