Die Hauptgründe für den gegenüber dem Voranschlag besseren Rechnungsabschluss 2025 finden sich auf der Ertragsseite insbesondere bei der nicht erwarteten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank im Umfang von 37.5 Mio. Franken, dem höheren Anteil an der Direkten Bundessteuer von 30.9 Mio. Franken, den höheren Einkommens- und Vermögenssteuern von 22.2 Mio. Franken und den Grundstückgewinnsteuern von 11.4 Mio. Franken.
Gegenüber dem Vorjahr fällt aufwandsseitig erstmals die Kostenübernahme von den Gemeinden und Bezirken aufgrund der Finanz- und Aufgabenprüfung mit rund 94.7 Mio. Franken an. Die Nettobeiträge an den NFA stiegen zudem um 32 Mio. Franken.
Dem Kanton Schwyz geht es nach wie vor finanziell sehr gut. Das ordentliche Eigenkapital beträgt 947 Mio. Franken. Das Nettovermögen nimmt aufgrund des Finanzierungsfehlbetrags von 8 Mio. Franken auf 865 Mio. Franken und damit 5149 Franken pro Einwohner ab. Es verbleibt eine hervorragende Ausgangslage, die anstehenden Herausforderungen mit Zuversicht anzugehen. Die langjährige positive wirtschaftliche Entwicklung ist ins Stocken geraten und in mittlerer Frist ist von tieferen Steuererträgen auszugehen.
Im Jahresbericht sind neben der detaillierten Beschreibung der Abweichungen zum Voranschlag u. a. auch folgende Informationen und Details ersichtlich:
Per 31. Dezember 2025 weist die Bilanz flüssige Mittel und kurzfristige Geld- und Finanzanlagen im Umfang von knapp 648 Mio. Franken aus. Rund 710 Mio. Franken sind als langfristige Festgelder angelegt.
Zum ersten Mal erfolgten die Ausgleichszahlungen 2025 im Innerkantonalen Finanzausgleich nach der Systematik des revidierten Gesetzes. Die Bezirke und Gemeinden erhielten Ausgleichszahlungen im Umfang von insgesamt 127 Mio. Franken.
Der Stellenplan von 1781.1 Stellen wurde im Jahr 2025 um 14.1 Stellen aufgrund von benötigten zusätzlichen Arbeitskräften bei den Lehrpersonen und bei der Kantonspolizei überschritten.
Die Voranschlagskredite und Globalbudgets wurden grossmehrheitlich eingehalten und lediglich von elf Verwaltungseinheiten meist geringfügig überschritten.
Zu Finanzierung von Strassenbauprojekten und -sanierungen steht per Ende Jahr ein Betrag von 298.7 Mio. Franken zur Verfügung, nachdem in der Strassenrechnung im Jahr 2025 wiederum ein Überschuss von 11 Mio. Franken resultierte.
Per Ende 2025 sind von den durch Kantonsrat und Stimmvolk bewilligten Ausgaben noch rund 618 Mio. Franken offen und mittelfristig zu finanzieren. Davon entfallen 458 Mio. Franken auf das Strassenwesen, insbesondere auf den Zubringer Freienbach (inkl. Strassenträgerschaftsänderung) sowie den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 (Dritte Altmatt–Biberbrugg). Weitere 183 Mio. Franken betreffen den Hochbau, vor allem das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach sowie die Sanierung und den Teilneubau der KSA Nuolen.
Der Regierungsrat hat 2025 Ausgabenbewilligungen für notwendig gebundene Kosten in der Summe von einmaligen 6.8 Mio. Franken und jährlich wiederkehrenden 15.5 Mio. Franken genehmigt, etwa für die Beschaffung von Dienstleistungen zur Konzeptionsplanung und Entscheidungsgrundlage bezüglich einer allfälligen Einführung von Microsoft 365 sowie bei der Submission zur Betreuung von geflüchteten Personen in kantonalen Unterkünften.
Medienkontakt:
Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00
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