Nationalrat beschliesst Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative - Tierschutz fordert Nachbesserungen


Der Nationalrat hat gestern die Stopfleber-Initiative und den dazugehörigen indirekten Gegenentwurf beraten. VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz und Sentience betonen: Wir unterstützen die Anliegen der Stopfleber-Initiative und bedauern, dass eine Mehrheit des Nationalrates diese zur Ablehnung empfiehlt. Zu begrüssen ist hingegen, dass die grosse Kammer zumindest einem indirekten Gegenentwurf zur Initiative zugestimmt hat – wenngleich dieser aus Tierschutzsicht eindeutig nicht weit genug geht.

«Die Produktion von Stopfleber ist in der Schweiz seit über vierzig Jahren verboten und fällt unter den Straftatbestand der schweren Tierquälerei. Wer die Beschreibungen liest oder sogar die Videos des Vorgangs ansieht, weiss auch, warum», bringt es Nationalrätin Anna Rosenwasser (SP/ZH) auf den Punkt.

Der gestern angenommene indirekte Gegenentwurf sieht vor, dass der Bund die Importentwicklung von Magret, Stopfleber sowie Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der bereits beschlossenen Deklarationspflicht im Juli 2027 systematisch beobachtet und alle fünf Jahre einen Bericht erstellt. Sollten sich die Importmengen innerhalb der Berichtszeit nicht reduzieren, sind weitergehende Massnahmen bis hin zu Importbeschränkungen vorgesehen.

Um die Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen, muss ein solches Monitoring aus unserer Sicht auf einheitlichen und transparenten Kriterien beruhen und externe Einflussfaktoren berücksichtigen. Ausserdem ist eine engmaschige Berichterstattung der zuständigen Behörde an den Bundesrat erforderlich. Dabei ist wichtig, die Entwicklung der Importmengen sowie die Wirkung der Deklarationspflicht klar und nachvollziehbar auszuweisen.

Indirekter Gegenentwurf braucht wirkungsvolle Nachbesserung

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats hatte gefordert, dass weitergehende Massnahmen immer dann ergriffen werden müssen, wenn die Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht «merklich» zurückgehen. Damit sollte klargestellt werden, dass nur eine signifikante Reduktion als ausreichender Erfolg betrachtet werden kann. Bedauerlicherweise hat sich der Nationalrat jedoch für eine Variante des Gegenentwurfs ausgesprochen, die es erlaubt, auch bei einem lediglich geringfügigen Rückgang der Einfuhrmengen auf zusätzliche Massnahmen zu verzichten.

Appell an Ständerat: Ja zur Initiative und Ja zu einem griffigen Gegenentwurf!

Als Nächstes wird sich nun der Ständerat mit dem Geschäft befassen. Wir appellieren an die kleine Kammer, einerseits die Initiative zur Annahme zu empfehlen und andererseits den indirekten Gegenentwurf – ergänzt um das Erfordernis des «merklichen» Rückgangs der Einfuhrmenge – anzunehmen.

Das grösste und wichtigste Ziel ist es, eine wirksame Reduktion des Tierleids zu erreichen. Dies betont auch Nationalrätin Clarence Chollet (Grüne/NE), wenn sie fragt: «Ist es wirklich vertretbar, Tierleid einzig aus Tradition weiterzuführen? Unsere Gewohnheiten verändern sich – gerade wenn es um Gewalt geht, sei sie gegenüber Menschen oder Tieren.»

Medienkontakt:
Oliver Loga
Press Manager Schweiz
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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