«Die Produktion von Stopfleber ist in der Schweiz seit über vierzig Jahren verboten und fällt unter
den Straftatbestand der schweren Tierquälerei. Wer die Beschreibungen liest oder sogar die Videos
des Vorgangs ansieht, weiss auch, warum», bringt es Nationalrätin Anna Rosenwasser (SP/ZH) auf
den Punkt. Der gestern angenommene indirekte Gegenentwurf sieht vor, dass der Bund die
Importentwicklung von Magret, Stopfleber sowie Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der
bereits beschlossenen Deklarationspflicht im Juli 2027 systematisch beobachtet und alle fünf Jahre
einen Bericht erstellt. Sollten sich die Importmengen innerhalb der Berichtszeit nicht reduzieren, sind
weitergehende Massnahmen bis hin zu Importbeschränkungen vorgesehen. Um die
Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen, muss ein solches Monitoring aus unserer Sicht auf
einheitlichen und transparenten Kriterien beruhen und externe Einflussfaktoren berücksichtigen.
Ausserdem ist eine engmaschige Berichterstattung der zuständigen Behörde an den Bundesrat
erforderlich. Dabei ist wichtig, die Entwicklung der Importmengen sowie die Wirkung der
Deklarationspflicht klar und nachvollziehbar auszuweisen. Indirekter Gegenentwurf
braucht wirkungsvolle Nachbesserung Eine Minderheit der vorberatenden Kommission
des Nationalrats hatte gefordert, dass weitergehende Massnahmen immer dann ergriffen werden
müssen, wenn die Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht «merklich»
zurückgehen. Damit sollte klargestellt werden, dass nur eine signifikante Reduktion als ausreichender
Erfolg betrachtet werden kann. Bedauerlicherweise hat sich der Nationalrat jedoch für eine Variante
des Gegenentwurfs ausgesprochen, die es erlaubt, auch bei einem lediglich geringfügigen Rückgang
der Einfuhrmengen auf zusätzliche Massnahmen zu verzichten. Appell an Ständerat: Ja
zur Initiative und Ja zu einem griffigen Gegenentwurf! Als Nächstes wird sich nun der
Ständerat mit dem Geschäft befassen. Wir appellieren an die kleine Kammer, einerseits die Initiative
zur Annahme zu empfehlen und andererseits den indirekten Gegenentwurf – ergänzt um das
Erfordernis des «merklichen» Rückgangs der Einfuhrmenge – anzunehmen. Das grösste
und wichtigste Ziel ist es, eine wirksame Reduktion des Tierleids zu erreichen. Dies betont auch
Nationalrätin Clarence Chollet (Grüne/NE), wenn sie fragt: «Ist es wirklich vertretbar, Tierleid einzig
aus Tradition weiterzuführen? Unsere Gewohnheiten verändern sich – gerade wenn es um Gewalt
geht, sei sie gegenüber Menschen oder Tieren.» Medienkontakt:
Oliver Loga
Press Manager Schweiz
VIER PFOTEN – Stiftung für
Tierschutz
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