«Die Schweiz darf nicht länger wegschauen, wenn Tierleid importiert wird. Ein wirksamer
Gegenentwurf ist notwendig, damit die Einfuhr von aus Zwangsfütterung stammender Stopfleber
zumindest stark reduziert wird», sagt Lauretta Eckhardt, Policy Managerin bei VIER PFOTEN
Schweiz. Die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats
vorgeschlagene Version des Gegenentwurfs sieht vor, dass die zuständigen Departemente alle fünf
Jahre einen Bericht zur Entwicklung der Einfuhr von Stopfleber verfasst. Sollte die importierte Menge
in diesem Zeitraum nicht zurückgegangen sein, hätte der Bundesrat die erforderlichen
Reduktionsmassnahmen zu treffen. Dies ist aus Tierschutzsicht jedoch nicht ausreichend. Damit der
Gegenentwurf als griffig und tauglich betrachtet werden kann, fordern wir vom Nationalrat die
folgenden Anpassungen: Verbindliches Monitoring mit jährlicher Berichterstattung
Die Einführung eines Monitorings ist zentral. Dieses sollte auf einheitlichen und
transparenten Kriterien beruhen und externe Einflussfaktoren berücksichtigen. Um die Wirksamkeit
des Instruments sicherzustellen, ist eine jährliche Berichterstattung der zuständigen Behörde an den
Bundesrat erforderlich. Diese Berichte sollten insbesondere die Entwicklung der Importmengen sowie
die Wirkung der bis dahin getroffenen Massnahmen klar und nachvollziehbar ausweisen. Der
vorliegende Gegenentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, muss aber noch verbessert werden.
Ja zur Minderheit bei Artikel 14a Absatz 4 Eine lediglich geringfügige
Reduktion der Einfuhrmenge darf nicht als ausreichender Erfolg der bis dahin getroffenen
Massnahmen betrachtet werden. Wie die Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission
fordern wir daher, dass weitergehende Massnahmen immer dann ergriffen werden müssen, wenn die
Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht «merklich» zurückgegangen sind. Griffige Massnahmen erforderlich Als mögliche Reduktionsmassnahmen in
Betracht kommen etwa Informationskampagnen oder erweiterte Kennzeichnungspflichten,
beispielsweise mit Bildern des Stopfvorgangs. Die Beschränkung der Einfuhr auf bestimmte Labels
lehnen wir hingegen ab, da es schlicht keine Labels gibt, die eine akzeptable Produktion von «Foie
gras» gewährleisten. Auch eine zeitliche Beschränkung der Einfuhr, etwa auf die Festtage, wäre aus
unserer Sicht ungeeignet, da sie lediglich zu einer Bündelung der Importe in den erlaubten
Zeiträumen führen würde. Sollte sich zeigen, dass weniger weit gehende Massnahmen nicht
ausreichen, fordern wir ein Importverbot von Foie gras. Entscheidend ist, dass das übergeordnete
Ziel – die wirksame Reduktion des Tierleids durch Zwangsfütterung – erreicht wird. Ja zur
Mehrheit bzgl. Lebensmittelgesetz Art. 12a Aus Gründen der Rechtssicherheit und um
der Deklarationspflicht mehr Gewicht zu verleihen, unterstützen wir die Mehrheit, die sich für eine
Verankerung der Deklarationspflicht im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
einsetzt. Fotos Fotos dürfen kostenfrei verwendet werden. Sie dürfen nur für
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