In Libanon haben grossflächige Evakuationsaufrufe Israels hunderttausende Menschen zur Flucht gezwungen. Nach UNO-Angaben wurden bislang über 820’000 Personen intern vertrieben. Fast 100’000 Personen sind über die Grenze nach Syrien geflohen.
Die DEZA reagiert darauf mit einer verstärkten humanitären Nothilfe. Sie stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung und priorisiert bestehende Programme gemäss den dringendsten Bedürfnissen. Insgesamt stellt sie 6,5 Millionen Franken für den Libanon und Syrien bereit. Davon werden 3,5 Millionen Franken aus dem bestehenden Budget für die humanitäre Nothilfe eingesetzt, 3 Millionen Franken sind zusätzliche Nothilfemittel.
Nothilfe über das Rote Kreuz, die UNO und andere Partner
Die Beiträge fliessen an Schlüsselpartner in den Bereichen Schutz, Notunterkünfte sowie Wasser, Nahrung, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH). Dazu gehören insbesondere das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das eng mit dem Libanesischen Roten Kreuz zusammenarbeitet, das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). Über den Lebanon Humanitarian Fund werden zudem libanesische und internationale Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Diese Partner ermöglichen eine rasche und direkte Zuweisung der Hilfe gemäss den dringendsten Bedürfnissen.
Ein Experte des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) unterstützt gemeinsam mit dem IKRK und der regionalen Wasserversorgungsbehörde die Trinkwasserversorgung im Bekaa-Tal. Die Schweiz finanziert unter anderem die Chlorierung des Trinkwassers in der öffentlichen Wasserversorgung – eine Massnahme, die angesichts der stark gestiegenen Zahl an Vertriebenen in der Region besonders dringend ist.
Humanitäre Hilfe für den Iran
Auch im Iran hat sich die humanitäre Lage wegen des Krieges deutlich verschlechtert. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) hat einen Nothilfeappell in der Höhe von 40 Millionen Franken lanciert. Die Humanitäre Hilfe des Bundes hat den Appell geprüft und gibt 1 Million Franken als Soforthilfe frei.
Humanitäre Hilfe und Neutralität
Hilfe und Unterstützungshandlungen, die einem humanitären oder medizinischen Zweck dienen, sind vom neutralitätsrechtlichen Anwendungsbereich nicht erfasst. Solche Handlungen stehen daher im Einklang mit der Schweizer Neutralität.
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