Die Formulierung findet sich im neusten Vorstoss von Nationalrat Philippe Nantermod (VS /
FDP), den die grosse Kammer in der laufenden Frühlingssession behandelt. Er wolle den
Leistungskatalog der Grundversicherung entrümpeln, schreibt Nantermod in der Motion 24.3210, und
fordert, dass "Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit" gestrichen werden. Der
Bundesrat empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung, wie bereits frühere Vorstösse Nantermods mit
ähnlicher Stossrichtung. Der Grund, vereinfacht gesagt: Es gibt in der obligatorischen
Krankenversicherung keine Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit - denn ohne würden
sie nicht in den Leistungskatalog aufgenommen. Gemäss Art. 32 KVG müssen alle Leistungen
wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Art. 35a KVV regelt die Vorgaben zur Beurteilung
komplementärmedizinischer Leistungen. Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt Als Beispiel für eine "Behandlung ohne nachgewiesene Wirksamkeit" führt Nantermod für seine
geplante Entrümpelungsaktion die Homöopathie auf. Auch diese Methode ist aber nach den
erwähnten Kriterien für die Erstattung durch die Obligatorische Krankenversicherung (OPK)
qualifiziert - zudem liegen inzwischen zahlreiche Studien vor, die ihre Wirksamkeit in der Anwendung
belegen. Auch wenn immer wieder das Vorurteil bedient wird, die Wirkung könnte ja alleine auf den
Placeboeffekt zurückzuführen sein: Der aktuelle Stand der indikationsübergreifenden klinischen
Forschung zur Homöopathie liefert einen klaren Beleg für eine Wirksamkeit gegenüber Placebo
[Hamre et al 2023]. Das Institut für Komplementäre und Integrative Medizin der Universität fasst den
Stand der Forschung übersichtlich zusammen. "Komplementär- und Integrativmedizin
gehören in der Schweiz zur medizinischen Realität", sagt Martin Bangerter, geschäftsführender Co-
Präsident des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed. "Ärztinnen und Ärzten zu unterstellen,
sie würden aus persönlichen Überzeugungen unwirksame Methoden anwenden, ist reine Polemik.
Komplementärmedizin wird eingesetzt, weil wissenschaftliche Evidenz und klinische Erfahrung ihre
Wirksamkeit zeigen - und weil Patientinnen und Patienten davon profitieren."
Komplementärmedizin hilft Kosten senken Eine im Januar 2026 veröffentlichte
Studie der Universität Genf mit Zahlen des Versicherers Groupe Mutuel zeigt über einen
Zeithorizont von fünf Jahren, dass die Gesundheitskosten bei jenen, die zusätzlich zu herkömmlicher
Medizin auch Komplementärmedizin nutzen, anfangs zwar höher ausfallen, sich über die Jahre aber
günstiger entwickeln als bei der Vergleichsgruppe, die ausschliesslich herkömmliche Medizin
anwendet. Die Autorinnen und Autoren, die ihre Ergebnisse in der renommierten Fachzeitschrift
"Mayo Clinic Proceedings" publiziert haben, sehen ein erhebliches Potenzial für kostensenkende
Effekte der Komplementär- und Integrativmedizin und empfehlen weitere Forschung in diesem
Bereich. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass ein Wegfall komplementärmedizinischer Methoden die
Gesundheitskosten sogar erhöhen könnte, weil vergleichsweise günstige Behandlungen durch
teurere Therapien ersetzt würden. "Gerade hier brauchen wir mehr Forschung und eine stärkere
Forschungsförderung. Das wäre ein konkreter Beitrag, um die Gesundheitskosten langfristig zu
senken", sagt Martin Bangerter. Insbesondere für schwangere und stillende Personen sowie
für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist die Komplementär- und Integrativmedizin
medizinisch und ethisch bedeutsam, da in der konventionellen Medizin häufig nur Alternativen mit
höherem Risikopotenzial zur Verfügung stehen. Volkswille: Therapievielfalt
Mit der Annahme von Artikel 118a in der Bundesverfassung im Jahr 2009 hat die Bevölkerung eine
solidarisch finanzierte Methodenvielfalt in der Grundversicherung gewählt. Die Komplementärmedizin
ist somit Teil eines demokratisch legitimierten Versorgungssystems, und nicht ein ideologisches oder
esoterisches Projekt, wie der Text der Motion Nantermod stellenweise nahelegt.
Möglicherweise ist es für den Motionär an der Zeit, sein "Entrümpeln" des Leistungskatalogs zu
beenden. Ganz einfach, weil es dort keinen Gerümpel gibt. Als Nantermod mit einem ähnlich
gelagerten Vorstoss die Psychotherapie aus der OKP ausschliessen wollte, obwohl immer mehr
Menschen in der Schweiz auf solche Behandlungen angewiesen sind, hat er jedenfalls heftigen
Widerstand erfahren - auch aus den eigenen politischen Reihen (Westschweizer Medien und 20
Minuten berichteten). Die Bevölkerung will Komplementärmedizin Die
Übernahme der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung geht auf einen
Volksentscheid von 2009 zurück. In den vergangenen Jahren hat sich die Komplementär- und
Integrativmedizin zu einem wichtigen Pfeiler der Grundversorgung entwickelt: Zwei von drei Personen
in der Schweiz geben heute an, Komplementärmedizin zu nutzen, das zeigt die Studie Die obligatorische
Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der ärztlichen Leistungen der
Komplementärmedizin - diese können nur von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die über
einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügen. Pressekontakt: Martin Bangerter,
geschäftsführender Co-Präsident Dachverband Komplementärmedizin Dakomed Tel.
+41 79 455 74 90 Mail: Walter Stüdeli, Leiter Politik
Dakomed Tel. +41 79 330 23 46 Mail:
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