2024 bezogen fast 7 Millionen Menschen – rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung – mindestens ein Medikament über die Grundversicherung. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger stieg um 2,3%, die Zahl der abgegebenen Packungen sogar um 2,9%. Im Durchschnitt erhält heute jede Person, die Medikamente aus der OKP bezieht, 20 Packungen pro Jahr. Gleichzeitig werden neue Medikamente immer teurer: Die Preise neu zugelassener Präparate haben sich in den letzten zehn Jahren beinahe verdoppelt. Dies gilt auch für Produkte, die keinerlei Innovation beinhalten. Gesamthaft betrachtet sind einige wenige Medikamente besonders kostenintensiv: Allein die drei teuersten Präparate verursachten im Jahr 2024 zusammen Kosten von über 465 Millionen Franken. Eine rasche und konsequente Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Kostenfolgemodells ist unumgänglich.
Verschleierte Preise lassen die Kosten steigen
Ein wesentlicher Treiber des Kostenwachstums ist die zunehmende Intransparenz im Preisbildungsprozess. Die Preisverhandlungen zwischen Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Pharmaherstellern orientieren sich oft an künstlich überhöhten Schaufensterpreisen, die nicht den tatsächlich bezahlten Beträgen entsprechen. Solche Preise sollten nicht mehr für die Schweizer Preisbildung genutzt werden. Zudem werden Medikamentenpreise nur alle drei Jahre überprüft, was Preissenkungen verzögert und das hohe Preisniveau zementiert. Eine jährliche Überprüfung würde helfen, die Kosten zu senken.
Reformen zur Förderung von Generika und Biosimilars greifen – aber zu wenig
Mit mehreren gesetzlichen Neuerungen wollte das BAG im Jahr 2024 die Abgabe günstiger Nachahmerprodukte fördern. Dazu zählen die Erhöhung des differenzierten Selbstbehalts, neue Preisabschläge für Generika und Biosimilars sowie ein einheitlicher Vertriebsanteil. Diese Massnahmen zeigen Wirkung: Die Generikaquote stieg im ersten Quartal 2024 auf 70,2%, die Biosimilarquote auf 32,5%. Dennoch bleibt viel Potenzial ungenutzt – das Einsparziel von 250 Millionen Franken wurde mit rund 76 Millionen Franken deutlich verfehlt. Um die Kosten weiter zu senken, braucht es eine konsequente Umsetzung der Reformen und zusätzliche Anreize, etwa durch die Beibehaltung des differenzierten Selbstbehalts über die Obergrenze hinaus.
Gendermedizin: Unterschiede in der Versorgung, aber keine strukturelle Unterversorgung
Der Report beleuchtet auch geschlechtsspezifische Aspekte der Arzneimittelversorgung. Analysen zeigen, dass Männer und Frauen vor und nach einem Herzinfarkt leicht unterschiedlich behandelt werden, ohne dass sich daraus aber eine strukturelle Unterversorgung eines Geschlechts ableiten lässt. Bei Antidepressiva ist die Bezugsrate bei Frauen deutlich höher als bei Männern, die Dosierung unterscheidet sich jedoch kaum – obwohl es wissenschaftliche Hinweise gibt, dass Frauen und Männer Antidepressiva unterschiedlich aufnehmen und verarbeiten. Hier ist weitere Forschung nötig, um in Zukunft geschlechtsspezifische Behandlungen zu ermöglichen.
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Nico Nabholz
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Ursprünglich wurde dieser Artikel am 02.12.2025 auf der Webseite der Helsana Versicherungen AG veröffentlicht.
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