Das Bundesparlament verabschiedete im Juni 2025 mit knapper Mehrheit das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Die Vorlage sieht vor, dass alle Personen auf sämtlichen Staatsebenen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert werden. Die Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren würden neu – analog zu unverheirateten Paaren - nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt. Zudem soll der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht und der Tarif der direkten Bundessteuer angepasst werden.
Das Ziel der Vorlage, die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe, ist grundsätzlich zu begrüssen. Dieses Ziel ist im Kanton Schaffhausen jedoch schon erreicht. Die Kantone haben die Heiratsstrafe in ihren kantonalen Steuergesetzen bereits mit wesentlich einfacheren und bewährten Mitteln korrigiert, namentlich durch unterschiedliche Tarife, Splitting-Modelle oder Zweiverdienerabzüge. So kennt der Kanton Schaffhausen seit Jahren das Teilsplittingverfahren, das sich in der Praxis bewährt hat. Es stellt eine pragmatische, einfache und faire Lösung dar, um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren sicherzustellen.
Der Bund verzichtet auf diese bewährten kantonalen Korrekturmöglichkeiten und greift stattdessen mit der Einführung der Individualbesteuerung tief in die kantonale Steuerhoheit ein. Die Individualbesteuerung wird zu einem grundlegenden Umbau des bestehenden Steuersystems führen und zwingt die Kantone, auch dort umfassende Anpassungen vorzunehmen, wo das System funktioniert und akzeptiert ist. Der Kanton Schaffhausen müsste sowohl Tarife wie auch Abzüge neu festlegen und damit zusammenhängende Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinder-betreuung neu regeln.
Für verheiratete Steuerpflichtige steigt der Aufwand mit der Individualbesteuerung deutlich, da künftig zwei Steuererklärungen einzureichen und zwei separate Veranlagungsprozesse mit sämtlichen nachgelagerten Verfahren zu durchlaufen wären. Vermögenswerte wie Bankguthaben, Liegenschaften, Fahrzeuge oder persönliche Wertgegenstände müssten eindeutig einem der beiden Ehepartner zugewiesen werden, um Fehlbesteuerungen zu vermeiden. Familien mit traditioneller Rollenverteilung können gegenüber heute steuerlich benachteiligt werden.
Schweizweit würde sich die Zahl der Steuererklärungen um rund 1.7 Mio. erhöhen, im Kanton Schaffhausen um rund 18'000. Dieser Mehraufwand ist für die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht tragbar. Der Systemwechsel würde 20 zusätzliche Vollzeitstellen erfordern, was jährliche Ausgaben von rund 2.5 Millionen Franken verursacht. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei der Bundessteuer betragen ca. 500 Mio. Franken. Wenn durch den Systemwechsel keine Personengruppe gegenüber dem heutigen Stand zusätzlich belastet werden soll, hätten auch der Kanton Schaffhausen und seine Gemeinden deutliche Steuereinbussen hinzunehmen. Das vom Bund gewählte Vorgehen ist deshalb unverhältnismässig und abzulehnen.
Der Regierungsrat ersucht Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ihn in seiner Haltung zu unterstützen und am 8. März 2026 ein NEIN zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in die Urne zu legen.
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