Der Bundesrat will die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) verbessern und präzisieren. Er trägt damit dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung. Das Ziel ist es, den Wohnungsbau und die dazugehörigen Verfahren in den Kantonen und Gemeinden zu beschleunigen, ohne den Ortsbildschutz unverhältnismässig einzuschränken.
Das ISOS listet Schweizer Ortschaften mit grossem historischem, städtebaulichem und architektonischem Wert auf. Es trägt dazu bei, dass die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen («Verdichtung») qualitätsvoll erfolgt. Kantone und Gemeinden müssen das ISOS berücksichtigen, können aber im Rahmen einer Interessensabwägung abweichen. Wenn bei einem Planungsvorhaben oder einem Bauprojekt jedoch eine Bundesaufgabe betroffen ist, müssen sie das ISOS direkt anwenden.
Die neuen Bestimmungen schränken die Direktanwendung des ISOS bei Verdichtungsprojekten und Solaranlagen ein. Dadurch wird die Zahl der ISOS-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern, deutlich reduziert, mit der Folge, dass viele Bauprojekte bedeutend verkürzt und vereinfacht werden. Ausserdem wird mit der Revision der Ermessensspielraum klar definiert, den Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS haben. Schliesslich werden die vom ISOS geforderten Erhaltungsziele präzisiert. Mit den regulatorischen Anpassungen werden die Planungs- und Bewilligungsverfahren von Gemeinden und Kantonen erleichtert und die Rechtssicherheit wesentlich verbessert.
Die Änderungen stützen sich auf breit abgestützte Massnahmen, die 2025 im Rahmen eines vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) organisierten Runden Tischs zum ISOS erarbeitet wurden. Aufgrund der dort gewonnenen Erkenntnisse hatte der Bundesrat im vergangenen September das EDI und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Verordnung über das ISOS und die Raumplanungsverordnung zu überarbeiten. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision von VISOS und RPV an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 eröffnet. Sie dauert bis zum 18. Mai 2026.
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Oliver Martin
Leiter Sektion Baukultur
Bundesamt für Kultur
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