Das Tessin an vorderster Front im Kampf gegen missbräuchliche Insolvenzverfahren


Der Kanton Tessin engagiert sich seit Jahren aktiv im Kampf gegen missbräuchliche Insolvenzverfahren und ist weiterhin Vorreiter bei den jüngst auf Bundesebene eingeführten Massnahmen. Seit 2019 arbeitet ein Wirtschaftsprüfer im Insolvenzamt mit der Aufgabe, Missbrauch aufzudecken und zu bekämpfen. Zwischen 2019 und 2025 wurden der Staatsanwaltschaft 271 Fälle möglicher Insolvenzstraftaten gemeldet. Dieser gezielte Ansatz stärkt die Prävention und den Schutz der kantonalen Wirtschaft.

Neue Bundesmassnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Insolvenzverfahren traten am 1. Januar 2025 in Kraft, darunter die teilweise Änderung von Artikel 11 des Bundesgesetzes über Vollstreckung und Insolvenz (LEF). Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Insolvenzen dar. Das Tessin, das massgeblich zur Gesetzesänderung auf Bundesebene beigetragen hat, bleibt in diesem Bereich führend. Seit Jahren verfolgt das Departement für Institutionen gezielte Massnahmen, um dieses Phänomen zu bekämpfen, das das wirtschaftliche und soziale Gefüge schwerwiegend schädigt.

Seit August 2019 beschäftigt das Insolvenzamt der Justizabteilung eine innovative Berufsgruppe: den Wirtschaftsprüfer, der mit der Bekämpfung von Insolvenzmissbrauch beauftragt ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Insolvenzmissbrauch aufzudecken und zu bekämpfen, was durch die geografische Lage des Tessins nahe der Grenze besonders komplex ist. Der Wirtschaftsprüfer spielt zudem eine Schlüsselrolle in der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.

Eine sehr positive Bilanz
Die Ergebnisse dieses neuen Ansatzes sind deutlich sichtbar. Zwischen dem 2. August 2019 und dem 31. Dezember 2025 wurden der Staatsanwaltschaft 271 Fälle möglicher Insolvenzstraftaten gemeldet – deutlich mehr als in der Vergangenheit. Es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass eine einzelne Anzeige mehrere Straftaten umfasst. Neben typischen Insolvenzstraftaten wie der mangelhaften Buchführung (§ 166 StGB), betrügerischer Insolvenz (§ 163 StGB) und Misswirtschaft (§ 165 StGB) wurden auch Straftaten ausserhalb dieses Rahmens gemeldet. Die am häufigsten gemeldete Straftat ist die mangelhafte Buchführung (§ 166 StGB), oft in Verbindung mit anderen Straftaten, mit 203 Fällen. Darauf folgen Misswirtschaft (§ 165 StGB) mit 139 Fällen und betrügerische Insolvenz (§ 163 StGB) mit 42 Fällen.

Im Zusammenhang mit den während der Pandemie zur Stützung der Wirtschaft eingeführten Massnahmen wurden auch 81 Fälle von Verstössen gegen die Covid-19-Kreditverordnung gemeldet. Der Experte hat sich im Laufe der Jahre mit allen Fragen rund um Insolvenzstraftaten befasst, von Serieninsolvenzen über den Handel mit leeren Firmen bis hin zur fingierten Freigabe von Aktienkapital.

In mehreren Fällen stellte sich heraus, dass die Unternehmen von Anfang an unter kapitalisiert waren, entweder weil sie leer gekauft worden waren oder weil das Eigenkapital unmittelbar nach der Eintragung ins Handelsregister an die Aktionäre zurückgezahlt worden war. Häufig kam es auch vor, dass Buchhaltungsunterlagen nicht geführt oder erst Monate später aktualisiert wurden, ebenso wie Verstösse gegen die Bestimmungen des Obligationenrechts bezüglich Kapitalverlusten und Überschuldung.

Dialog und Zusammenarbeit mit Partnern
Neben den messbaren Ergebnissen hat diese Rolle die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen der Kantonsverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der Abteilung für Wirtschafts- und Finanzkriminalität der Kantonspolizei gestärkt. Auch die Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Kooperationen mit lokalen Partnern aufgebaut, beispielsweise mit dem Institut für Weiterbildung für den Kurs „Finanzielle Selbstverteidigung“ und mit der Fachhochschule Südschweiz (SUPSI) für die Masterstudiengänge „Wirtschaftsrecht und Wirtschaftskriminalität“ sowie „Wirtschaftsrecht“.

Ziele und Perspektiven
Die Einführung dieser neuen Berufsrolle, die ab 2025 in allen Kantonen umgesetzt wird, verfolgt zwei Ziele: Erstens die Aufdeckung und Verfolgung von Missbräuchen und zweitens die Reduzierung missbräuchlicher Insolvenzen mittel- bis langfristig, indem die Nutzung von Unternehmensstrukturen für betrügerische Zwecke unattraktiver gemacht wird. Der Kanton Tessin hat im Kampf gegen missbräuchliche Insolvenzen eine Vorreiterrolle eingenommen, indem er diese neue Berufsrolle im Insolvenzamt bereits 2019 geschaffen hat.


Medienkontakt:
Norman Gobbi
Direktor
Abteilung für Institutionen
091 814 31 30

Peter Ranzoni
Wirtschaftsprüfer
Insolvenzabteilung des Justizministeriums
091 815 25 11




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