Inkraftsetzung Teilrevision des Kantonalen Steuergesetzes
Die Regierung setzt die vom Grossen Rat am 28. August 2025 beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG) auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 9. Dezember 2025 ungenutzt abgelaufen. Mit der Teilrevision werden der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten, der Zweiverdienerabzug sowie die Kinderabzüge erhöht. Dies soll Familien und Zweiverdiener-Ehepaare steuerlich entlasten.
Auskünfte: Departement für Finanzen und Gemeinden
Umfangreiche Sanierungsarbeiten für die Försterschule in Maienfeld geplant
Die Regierung unterstützt die Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld (Stiftung IFM) in ihrer Absicht, die Planung der Gesamtsanierung an den Liegenschaften Bildungszentrum Wald Maienfeld (BZWM) voranzutreiben und dringliche Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Dafür sichert sie der Stiftung IFM für die Jahre 2026 bis 2032 einen Investitionsbeitrag von jährlich rund 218 900 Franken zu, gesamthaft maximal rund 1,53 Millionen Franken. Das BZWM stellt sicher, dass die forstliche Bildung den Anforderungen und Weiterentwicklungen in der Forstbranche gerecht wird und dass den Stiftungskantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ein Kompetenzzentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ihres Forstpersonals zur Verfügung steht.
Die Stiftung IFM hat in den 1970-er Jahren in Maienfeld die noch heute genutzte Försterschule erbaut. Diese Bauten weisen mittlerweile erheblichen Erneuerungsbedarf auf. Auf Basis einer umfassenden Gebäudediagnose hat das Hochbauamt Graubünden eine langfristige Sanierungsplanung erarbeitet, mit Investitionen von insgesamt rund 6,8 Millionen Franken bis 2040. In einer ersten Etappe von 2026 bis 2032 werden die dringendsten Arbeiten wie Kanalisation, Dächer, Haustechnik und Nasszellen umgesetzt. Weitere Erneuerungen folgen ab 2033, um die Gebäude nachhaltig zu erhalten.
Leistungsauftrag mit vier Organisationen aus dem Sozialbereich erneuert
Die Regierung erneuert mehrere Leistungsaufträge des Kantons Graubünden mit Organisationen aus dem Sozialbereich für die Jahre 2026 bis 2029:
Der Leistungsauftrag mit dem Verein Caritas Graubünden umfasst die Suche und Vermittlung von Wohnraum für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Die Caritas findet und vermittelt im Auftrag der kantonalen Sozialdienste Wohnungen für die leistungsberechtigten Personen und nimmt die Wohnungsübernahme sowie -abgabe vor.
Zum Leistungsauftrag mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Graubünden gehören die Beratung und Förderung öffentlich-rechtlich unterstützter Personen beim beruflichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. In diesem Zusammenhang klärt die «Fachstelle für Arbeitsintegration – Werknetz» beispielsweise die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Klientinnen und Klienten ab. Auf dieser Grundlage werden auf die Person abgestimmte Förder- und Integrationsziele festgelegt.
Der Verein Blaues Kreuz Graubünden erbringt seit Jahren für den Kanton Graubünden Dienstleistungen für Menschen mit Alkoholproblemen sowie deren Angehörigen und Drittpersonen. Diese Zusammenarbeit wurde im Jahr 2010 erstmals in einem Leistungsauftrag geregelt. Gemäss Leistungsauftrag macht das Blaue Kreuz Graubünden für den Kanton Graubünden Beratungen für Erwachsene, Beratungen für suchtbelastete Familien sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Auch der Leistungsauftrag mit der Stiftung Frauenhaus Graubünden wird verlängert. Der Stiftungszweck besteht in der Führung eines Frauenhauses und der Förderung aller Bestrebungen zum Schutz psychisch und physisch bedrohter Frauen und Kinder. So bietet das Frauenhaus Graubünden Frauen, Kindern und weiblichen Jugendlichen, die von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, ein stationäres Kriseninterventionsangebot an, dessen niederschwellige Erreichbarkeit täglich während 24 Stunden gewährleistet ist.
Ortsplanungsrevision der Gemeinde Tschappina genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Tschappina am 19. Juni 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung mit einigen Vorbehalten. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Tschappina die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um circa 15 694 Quadratmeter reduziert. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.
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