Die Gewerkschaftsaktionen in Aargau, Basel und Bern stellen einen eindeutigen
Bruch der in der Landesmantelvereinbarung (LMV) verankerten Friedenspflicht dar. Solange der
Landesmantelvertrag in Kraft ist, gilt für die Sozialpartner die absolute Friedenspflicht gem. Art. 7 des
Vertrages. Letztere ist der Hauptgrund, wieso Arbeitgeber überhaupt Gesamtarbeitsverträge
abschliessen. Wird diese nicht eingehalten, so ist ein GAV aus Arbeitgeberoptik kaum zu
rechtfertigen. Die Streiks und Protestaktionen der Gewerkschaften stellen nach Ansicht des
Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) eine klare Verletzung der Grundregeln der
Sozialpartnerschaft dar. Deshalb klagt der SBV die Verletzung der Friedensplicht ein. Bereits im
Rahmen der laufenden Verhandlungen wird die Friedenspflicht künftig strenger ausgelegt und
mehrfach hat der SBV auf die zwingende Einhaltung hingewiesen. Unabhängig davon wurden bereits
Strafanzeigen von Bauunternehmen eingereicht. Gewerkschaften drohen bereits mit
neuen Streiks - weitere Ausschreitungen nicht ausgeschlossen Aufgrund der erneuten
Streikandrohungen der Gewerkschaften und angesichts der jüngsten Ereignisse steht das
Bauhauptgewerbe vor einer angespannten Ausgangslage. Weitere Ausschreitungen und
Gefährdungen von Mitarbeitenden, Unternehmen und Unbeteiligten sind nicht auszuschliessen.
Baustellen sind aus Sicherheitsgründen keine öffentlichen Räume. Eskalation und Gewalt gefährden
die Sicherheit und untergraben die Sozialpartnerschaft. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der SBV
nun rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Friedensplicht eingeleitet. Angesichts der jüngsten
Ereignisse und der wiederholten Verstösse erweist sich dieses Vorgehen als notwendig, um die
Verlässlichkeit der Friedenspflicht zu gewährleisten. Ein tragfähiges Vertragsmodell liegt
bereit, bleibt aber blockiert Parallel zur juristischen Klage laufen die Verhandlungen um
einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) weiter. Trotz eines umfassenden und ausgewogenen
Vertragsvorschlags des SBV darunter eine über sechs Jahre ansteigende Baustellenzulage,
gesicherte Teuerungsanpassungen, modernisierte Arbeits- und Reisezeitregelungen sowie deutliche
Zuschläge im Untertagebau, blockieren die Gewerkschaften weiterhin einen Abschluss. Sie stellen
zusätzliche Forderungen, die über das bereits verhandelte Paket hinausgehen, und verhindern damit
ein tragfähiges Vertragsmodell. Von Gewerkschaftsseite werden hingegen Drohungen für einen
vertragslosen Zustand mit landesweiten Streiks lauter. SBV-Petition gegen vertragslosen
Zustand Ein vertragsloser Zustand birgt erhebliche Risiken wie Schwarzarbeit,
Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse. Dennoch blockieren die Gewerkschaften mit
zusätzlichen Maximalforderungen den Vertragsabschluss. Der SBV hat deshalb die Onlinepetition
"Nein zu Schwarzarbeit, Lohndumping und prekären Arbeitsverhältnissen auf dem Bau!" lanciert, die
klare Regeln bis zum neuen LMV fordert und eindringlich vor den Folgen eines vertragslosen
Zustands warnt. Weitere Informationen
Pressekontakt: Matthias Engel
https://ots.ch/IZI8nF
Jacqueline Theiler
Leiterin Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76
42
jacqueline.theiler@baumeister.ch
Mediensprecher SBV
Tel.
058 360 76 35
matthias.engel@baumeister.ch
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