Eine Dashcam ist eine Kamera, die während der Fahrt frontal aufzeichnet. Sie muss so installiert sein,
dass sie die Sicht des Fahrzeuglenkenden nicht beeinträchtigt und sollte daher im unteren Bereich der
Windschutzscheibe angebracht werden. Der TCS hat sieben Dashcams aus unterschiedlichen
Preisklassen getestet. Augenmerk auf Bildqualität und Funktionsumfang Im TCS-
Test schneiden die Viofo A229 Pro 2CH-4K Dual und die Vantrue N4 Pro "hervorragend" ab. Die Viofo
A229 Pro überzeugt mit einer hervorragenden Bildqualität dank 4K-Auflösung vorne und 2K hinten. Ihre
Dual-Kamera ermöglicht detailreiche Aufnahmen bei Tag und Nacht, unterstützt durch einen CPL-Filter,
der Spiegelungen reduziert. Die Dashcam ist robust gebaut und dank Superkondensator auch bei hohen
Temperaturen zuverlässig. Zudem kann sie Speicherkarten bis 512 GB verarbeiten. Der Einbau ist jedoch
etwas aufwendiger, da beide Kameras mit Strom versorgt werden müssen. Die Vantrue N4 Pro ist
eine hochwertige Dreifach-Kamera, die gleichzeitig vorne, hinten und im Fahrzeuginneren aufnimmt. Mit
einer Auflösung von 4K + 2K + 1080p liefert sie extrem detailreiche Aufnahmen. Der Sony STARVIS 2
Sensor sorgt für hervorragende Nachtsicht, und das grosse Sichtfeld deckt nahezu alle Blickwinkel ab. Die
Kamera ist sehr hochwertig verarbeitet, benötigt aber mehr Energie und fällt durch ihre Grösse im
Fahrzeug stärker auf. Sie ist die teuerste Dashcam im Vergleich, bietet aber dafür die umfassendste
Ausstattung. Vier Kameras sind "sehr empfehlenswert". Viofo A119 Mini 2 bietet solide Bildqualität,
einfache Bedienung und WLAN-Anbindung zum günstigen Preis. Sie ist ideal für alle, die eine hochwertige
Dual-Kamera-Lösung mit 4K-Auflösung suchen. Auch die Garmin Mini 3 überzeugt mit ihrer kompakten
Bauweise, intuitiver App und Sprachsteuerung, während die Nextbase 522GW durch ihr Touchdisplay
sowie zusätzliche Funktionen wie Alexa-Sprachsteuerung und Notruffunktion punktet. Die Xiaomi 70mai
A400 Raudon liefert eine gute Gesamtleistung, zeigte aber Schwächen bei Nachtaufnahmen. Bei
der Auto Dashcam HD DVR 120° muss man für den günstigen Preis einige Minuspunkte in Kauf nehmen:
Schwache Bildqualität sowohl bei Tag als auch bei Nacht, Funktionen wie GPS, WLAN oder App-
Steuerung fehlen vollständig, ein begrenzter Speicher von 32 GB sowie eine minderwertigen Verarbeitung.
Der Test zeigt, eine gute Dashcam muss nicht teuer sein, an ein Billigmodell darf man keine
Erwartungen stellen. Wer auf zuverlässige Aufnahmen bei Tag und Nacht angewiesen ist, sollte auf
Modelle mit hochwertigen Sensoren achten. Dashcam-Funktion in modernen Fahrzeugen
Immer mehr neue Fahrzeuge besitzen heute serienmässig Kamerasysteme, die nicht nur beim
Assistieren helfen, sondern auch als vollwertige Dashcams dienen. Bei Tesla überwachen mit dem Sentry
Mode (Wächter-Modus) Rundumkameras das Auto beim Fahren und sogar im geparkten Zustand,
erkennen sie Annäherungen und halten Auffälligkeiten automatisch fest. Inzwischen haben viele andere
Automarken auch eine integrierte Dashcam-Funktion. Augenmerk auf Datenschutz Der Einsatz von Dashcams ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren
datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Aufnahmen gelten als Personendaten, wenn Gesichter oder
Nummernschilder erkennbar sind und dürfen daher nur im privaten Rahmen oder zur Beweissicherung im
Sinne der eigenen Entlastung verwendet werden. Eine dauerhafte oder anlasslose Überwachung des
öffentlichen Verkehrsraums ist nicht zulässig. Wer Dashcam-Aufnahmen im Web publiziert, auf denen
Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind, verletzt die Persönlichkeitsrechte anderer Personen
und kann auf dem Zivilweg dafür belangt werden. Erlaubt ist eine Dashcam insbesondere, wenn
sie ereignisgesteuert aufzeichnet (etwa bei einem Unfall oder einer Erschütterung), keine
Daueraufnahmen anfertigt und keine Veröffentlichung der Aufnahmen erfolgt. Zulässig ist die Weitergabe
an Polizei oder Versicherung, nicht jedoch die Veröffentlichung in sozialen Medien ohne Einwilligung der
Betroffenen. Aufnahmen, die heimlich und ohne Einverständnis der Betroffenen erlangt worden sind,
gelten als widerrechtlich. Die Verwertung solcher Aufnahmen durch ein Gericht ist damit nur zulässig,
wenn diese zur Aufklärung einer schweren Straftat unerlässlich sind. Der TCS empfiehlt Autofahrenden,
Loop-Aufnahmen zu nutzen, Mitfahrende über die Aufzeichnung zu informieren und Aufnahmen nur im
Bedarfsfall zu speichern oder zu übermitteln. Pressekontakt: Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS Tel. 058 827 34 41 | pressetcs.ch |
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