Die Marktüberwachung wird schweizweit durch das ESTI durchgeführt und erfolgt gemäss der
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische
Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise und risikobasiert
auf ihre Konformität bezüglich der Anforderungen an die elektrische Sicherheit hin überprüft.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1026 Produkte überprüft. Die Kontrollen erfolgten sowohl online als
auch vor Ort in Verkaufsstellen und Fachmärkten. Darüber hinaus wurden Überprüfungen direkt bei
Herstellern, auf Fachmessen sowie auf Basis von Meldungen Dritter durchgeführt.
Insgesamt wiesen 291 Produkte formelle oder technische Mängel auf - das entspricht 28% aller
kontrollierten elektrischen Erzeugnisse. Davon wiesen 213 Produkte sicherheitstechnische Mängel
auf, die zu potenziellen Gefährdungen wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand
führen können. Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder
unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf
dem Markt verbieten. Rechtsgrundlagen sind die NEV und die Verordnung über Geräte und
Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6). Aus diesen Gründen
wurden im Berichtsjahr 65 Verkaufsverbote ausgesprochen. Von den gezielten Kontrollen waren vor
allem Installationsmaterial, Haushalts- und Bürogeräte, Ladegeräte und Leuchten betroffen. Auch
einzelne Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) in
Industrie und Gewerbe wurden vom Markt genommen. Darüber hinaus wurden erneut zahlreiche
elektrische Erzeugnisse mit unzulässigen ausländischen Steckern mit einem Verkaufsverbot belegt.
Elektrogeräte mit ausländischen Steckern - insbesondere mit deutschen
Schutzkontaktsteckern (Schuko) - dürfen in der Schweiz weder an Konsumentinnen und
Konsumenten noch an die Industrie abgegeben werden. Solche Steckverbindungen können im
Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten
sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen. Zudem kann dem ESTI über das
Kontaktformular auf der Webseite In Anwendung des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG;
SR 930.11) haben in 25 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI
mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In elf Fällen wurden diese Rückrufe bzw.
Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen
BFK unter Aufgrund der rasanten technologischen
Entwicklung erreichten das ESTI zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen -
unter anderem zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität sowie zu
Steckdosen in Elektroautos, zu Komponenten für Photovoltaikanlagen wie Wechselrichter,
Solarmodule oder Netzkopplungseinheiten, zu steckerfertigen Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen mit
einer Leistung von bis zu 600W, zu Powerbanks und Hausspeicherbatterien für den Privat- und
Wohnbereich sowie zum neuen Schweizer IP55-Haushaltsstecksystem für den Aussenbereich
(dieses System ist sowohl staub- (IP5X) als auch strahlwassergeschützt (IPX5)).
Regelmässig wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten mit Fragen an die
Marktüberwachungsstelle des ESTI, da sie sich durch die Vielzahl an Informationen in den Medien
verunsichert fühlen - insbesondere im Zusammenhang mit Online-Käufen. Als
Marktüberwachungsstelle sind wir jedoch primär für Wirtschaftsakteure zuständig und nicht für
Endnutzer. Auch wenn wir nicht alle Fragen beantworten können, möchten wir an dieser Stelle einige
grundlegende Hinweise geben. Hinweis: Nur Geräte, die
in der Schweiz angeboten werden, können durch das ESTI kontrolliert werden. Ein wesentlicher
Vorteil beim Einkauf in der Schweiz ist, dass die Geräte im Falle von Problemen zurückgegeben
werden können. Bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ist von einem Kauf bzw. einer
Nutzung abzusehen und dem ESTI eine Meldung zu machen. Adresse für Rückfragen: Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Bei direkt aus dem Ausland importierten Produkten, passen oft die
Stecker oder die Netzspannung nicht zur Schweizer Norm. Das Anbringen eines Fixadapters auf dem
Schukostecker wird vom ESTI toleriert, diese Lösung ist jedoch sicherheitstechnisch schwächer und
je nach Aufbau des ausländischen Steckers nicht immer möglich.
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1
8320
Fehraltorf
Auskunft: 058 595 18 47
Severo Nicoli
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