6-Methylnikotin (6-MN), auch bezeichnet als "Metatine", ist ein neues, chemisches
Nikotinanalogon, das der Struktur des natürlichen Nikotins ähnelt. Die Arbeitsgemeinschaft
Tabakprävention Schweiz zeigt sich besorgt über das Auftreten dieses neuen Nikotinanalogons in
Einweg-E-Zigaretten, insbesondere der Marke Aroma King, und Nikotinbeuteln auf dem
europäischen Markt. Anders als natürliches Nikotin aus der Tabakpflanze wird 6-MN im Labor
synthetisiert und ist so konzipiert, dass es die psychoaktiven Effekte von Nikotin imitiert oder sogar
verstärkt. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass 6-MN noch süchtiger macht als Nikotin und
langfristige Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit, das Lernen und das Gedächtnis von Jugendlichen
haben kann. Besorgniserregend sind nicht nur die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen
zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen, sondern auch die skandalösen Marketingstrategien, mit
denen Produkte mit 6-MN vermarktet werden. Die Produkte werden mit irreführenden Bezeichnungen
wie "NoNic" angepriesen und als vermeintlich "nikotinfreie" Alternative angeboten - oft mit dem Ziel,
Jugendliche als neue Kundschaft zu gewinnen. Gleichzeitig sind sie leicht über Online-Plattformen
erhältlich, oft ohne Alterskontrolle. Interpellation fordert Antworten
Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) hat im Parlament eine Interpellation zur Regulierung von 6-
Methylnikotin eingereicht. Er fordert Klarheit darüber, ob der Bundesrat die suchtgefährdenden
Eigenschaften dieser Substanz kennt und ob bereits Massnahmen ergriffen wurden. Zudem stellt sich
die Frage, ob 6-MN unter das Tabakproduktegesetz (TabPG) fällt - und falls nicht, ob der Bundesrat
die Kompetenz hat, die Substanz nachträglich dem TabPG zu unterstellen. Falls 6-MN nicht als
Nikotin gilt, ist unklar, welche gesetzlichen Regelungen für den Konsumenten- und Jugendschutz
greifen. Angesichts der bis anhin juristischen und wissenschaftlichen Unklarheiten bezüglich dieser
Produkte mit der neuen Nikotinart stellt Clivaz dem Bundesrat zu Recht die Frage, ob 6-Methylnikotin
nicht vorsorglich ganz verboten werden sollte. Schweiz muss 6-MN sofort verbieten
Für die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz ist klar: Die Industrie nutzt gezielt
nikotinähnliche Substanzen wie 6-Methylnikotin, um gesetzliche Vorgaben zu umgehen und den
Absatz ihrer süchtig machenden Einweg-Produkte zu sichern: "Die Industrie entwickelt immer
neue Wege, um Regulierungen zu umgehen - die Schweiz aber darf beim Jugendschutz nicht erneut
versagen", mahnt Luciano Ruggia, Geschäftsführer der AT Schweiz. Im Jahr 2024 hat die AT
Schweiz die Präsenz illegaler Einweg-E-Zigaretten mit einem unzulässigen Höchstgehalt
nikotinhaltiger Flüssigkeit sowie die Untätigkeit der Behörden mehrfach kritisiert. Noch immer werden
diese Produkte trotz Inkrafttreten des TabPG am 01. Oktober 2024 im Internet verkauft. Die
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert daher von Bundesrat und Parlament:
Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Nicola Imseng
031 599 10 30
www.kmu-press.ch ist ein Angebot von www.help.ch. Nutzen Sie KMU-Press.ch, die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen von Schweizer KMU.
Als Betreiber von KMU-Press.ch steht HELP.ch für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.
Mit einer Vielzahl an Ressourcen und Lösungen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Schweizer KMU zugeschnitten sind, bietet HELP.ch eine leistungsstarke Plattform für Unternehmenskommunikation und Online-Sichtbarkeit.