Als nationale Akteure im Glasfasermarkt, die gemeinsam mit Energieversorgern und lokalen
Partnern nachhaltige, offene Netzinfrastrukturen aufbauen und vermarkten, unterstützen wir gezielte
Fördermassnahmen für Regionen, in denen sich der Ausbau nicht eigenwirtschaftlich realisieren lässt.
Vermeidung von Marktverzerrungen und Verzögerungen privater Investitionen
Entscheidend wird dabei sein, dass das Förderprogramm strikt auf diejenigen Gebiete beschränkt
bleibt, in denen nachweislich keine eigenwirtschaftliche Erschliessung erfolgen kann. Eine staatliche
Unterstützung darf keinesfalls falsche Anreize setzen und bestehende oder bereits geplante
privatwirtschaftliche Ausbauprojekte verlangsamen oder verdrängen. Um dies sicherzustellen,
sind aus unserer Sicht folgende Punkte essenziell: - Transparenz über bestehende
Ausbaupläne: Es muss klar definiert werden, in welchen Regionen keine
privatwirtschaftlichen Investitionen geplant sind, um Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrungen zu
vermeiden. - Koordination mit Marktteilnehmern: Eine enge Abstimmung mit
bestehenden Netzbetreibern und Infrastrukturanbietern ist notwendig, um Parallelstrukturen zu
verhindern und Synergien zu nutzen. - Schnelle und unbürokratische Umsetzung: Die Fördermechanismen müssen effizient gestaltet werden, sodass die zur Verfügung gestellten
Mittel rasch und gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen bringen. Aktive
Beteiligung an der Vernehmlassung Die Swiss Fibre Net AG und die Swiss FibreCo AG
werden sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen, um sicherzustellen, dass das BBFG eine
nachhaltige und faire Lösung für den Glasfaserausbau in der Schweiz bietet. Wir stehen für eine
konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen und weiteren Marktakteuren, um eine
zukunftsfähige Breitbandstrategie zu gewährleisten. Wir freuen uns darauf, unsere langjährige
Erfahrung in den Dialog einzubringen und die digitale Infrastruktur der Schweiz weiter voranzutreiben
Medienkontakt:
Andreas Waber,
CEO Swiss Fibre
Net AG
+41 79 668 90 78
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