Denn eine Annahme hätte weitreichende Auswirkungen auf das publizistische Angebot, die 
Programme und die regionale Verankerung der SRG. Gleichzeitig hat der Bundesrat als 
Gegenmassnahme entschieden, die Medienabgabe für Haushalte bis 2029 etappenweise auf 300 Franken 
zu senken und weitere Unternehmen von der Medienabgabe zu befreien.  Die SRG begrüsst die 
klare Haltung des Bundesrats gegen die Halbierungsinitiative. Und sie ist nach "No Billag" erneut bereit 
aufzuzeigen, welchen Wert sie mit ihrem audiovisuellen Service public für die Gesellschaft erbringt. Eine 
Annahme der Halbierungsinitiative würde die finanziellen Mittel der SRG etwa halbieren. Die SRG wäre 
mit einem so stark reduzierten Budget in ihrer heutigen dezentralen Struktur und der Vielfalt ihres 
Angebots nicht mehr finanzierbar. Dies wäre ein harter Schlag für die Schweizer Film-, Musik-, Kultur- und 
Sportbranche.  Senkung der Medienabgabe als Gegenmassnahme  Der 
Bundesrat hat als Gegenmassnahme zur Halbierungsinitiative eine Teilrevision der Radio- und 
Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Wie im November 2023 angekündigt, wird die Haushaltabgabe 
von heute 335 Franken bis 2029 in zwei Etappen auf 300 Franken pro Jahr gesenkt. Unternehmen mit 
einem Jahresumsatz bis 1,2 Millionen Franken werden per 2027 von der Abgabepflicht befreit.   
Die SRG nimmt den Entscheid des Bundesrats zur Kenntnis. Sie hat dazu im Rahmen der 
Vernehmlassung im November 2023 ausführlich Stellung genommen (siehe    Die Auswirkungen dieses Entscheids wird sie nun detailliert analysieren 
und die notwendigen Massnahmen in die Wege leiten. Die SRG steht damit am Anfang eines 
längerfristigen Prozesses. Die Haushaltabgabe wird erstmals per 2027 gesenkt. Auch die Befreiung der 
beiden zusätzlichen Tarifstufen bei den Unternehmen erfolgt auf diesen Zeitpunkt hin. Klar ist: Die SRG 
wird im Rahmen ihrer finanziellen Mittel alles dafür tun, weiterhin für alle Landesteile einen vielfältigen und 
qualitativ hochwertigen Service public zu gewährleisten. Als Nächstes wird das Parlament über die 
Halbierungsinitiative diskutieren.  Kurzfristige Kostensenkungsmassnahmen  Die 
SRG wird aufgrund der angespannten finanziellen Situation bereits kurzfristig Sparmassnahmen umsetzen 
- unabhängig von der vom Bundesrat beschlossenen Senkung der Medienabgabe. Der Grund dafür sind 
die rückläufigen Werbeeinnahmen und die Teuerung. Auf diese anhaltenden Entwicklungen wird die SRG 
bereits ab 2025 reagieren müssen.  Pressekontakt: Medienstelle SRG SSR Edi Estermann
Tel. 058 136 21 
21
 
						
									    
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