In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger "Hierarchie des
Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern" sprechen die Städte eine klare Sprache: Die
Vorschläge schränken den kommunalen Handlungsspielraum beim Verkehr zu stark ein, verursachen
inakzeptable Mehrkosten und führen zu zusätzlichen Baustellen im urbanen Raum. Die Städte lehnen
eine Einschränkung der Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen ab; sie wäre nicht kompatibel mit
der Zielsetzung einer verantwortungsvollen, städtischen Verkehrspolitik. Tempo 30 ist eine wirksame
und kostengünstige Massnahme gegen den Verkehrslärm, macht die Strassen für alle
Verkehrsteilnehmenden sicherer und verbessert die Aufenthaltsqualität. Höhere Kosten
und mehr Baustellen Der Bundesrat schlägt vor, dass aus Lärmschutzgründen immer
zuerst ein lärmarmer Belag eingebaut werden muss, bevor Tempo 30 umgesetzt werden kann. So will
er die Städte verpflichten systematisch solche Beläge einzubauen. Diese starre Piorisierung lehnen
die Städte klar ab, denn sie beschneidet unnötig die kommunale Planungshoheit und steht im
Widerspruch zum Umweltschutzgesetz. Die Städte müssen selbst entscheiden können, welche die
geeignetste und verhältnismässigste Massnahme für die Reduktion des Lärms an der Quelle ist.
Zudem ist der Einbau von lärmarmen Belägen oft aus technischen Gründen eingeschränkt und
verursacht unnötige substanzielle Mehrkosten für die Städte, insbesondere weil die Lebensdauer
dieser Beläge geringer ist. Dies führt ausserdem zu noch mehr Baustellen, welche den städtischen
Verkehr, die Bevölkerung und die Wirtschaft beeinträchtigen. Strassenhierarchie und
Tempo 30 sind kompatibel Die Städte unterstützen das Anliegen der Motion, dass die
Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet werden muss. Dies wird bereits heute durch die
städtischen Verkehrskonzepte sichergestellt. Es ist fachlich unbestritten, dass die Leistungsfähigkeit
einer städtischen Hauptachse nicht durch Tempo 30 beeinträchtigt wird. Vielmehr wird sie durch
Elemente wie Kreuzungen, Vortrittsregelungen und der Strassengeometrie bestimmt. Mit einer
Ergänzung in der Signalisationsverordnung, dass die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet
werden muss, ist dem Anliegen der Motion genüge getan. Offener Brief der Städte und
Gemeinden Angesichts der Bestrebungen auf nationaler und kantonaler Ebene, die
Umsetzung von Tempo 30 zu erschweren, ziehen Städte und Gemeinden eine rote Linie. Sie fordern
Bundesrat Albert Rösti und die kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren auf, den kommunalen
Handlungsspielraum keinesfalls weiter einzuschränken. Rund 600 Gemeinde- und Stadtexekutiven
aus der ganzen Schweiz und über alle Parteigrenzen hinweg haben dazu einen offenen Brief
unterschrieben. Pressekontakt:
Benjamin Fröhlich
Leiter
Kommunikation
medien@staedteverband.ch
031 356 32 44
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